Bestellung von 150.000 Schutzmasken eingetroffen

Notfallreserve des Landes für medizinische Einrichtungen reserviert

Das Land Niedersachsen hat am (heutigen) Dienstag eine Teillieferung von 150.000 medizinischen Schutzmasken erhalten. Die Bestellung war am 1. März aufgegeben worden. Ursprünglich waren 320.000 Masken bestellt worden. „Diese Teillieferung ist hoch willkommen. Gleichzeitig muss man festhalten, dass sie den tatsächlichen Bedarf bei weitem nicht decken kann. Es herrscht überall in Europa ein eklatanter Mangel“, erklärte Gesundheits-Staatssekretär Heiger Scholz, der den Corona-Krisenstab der Landesregierung leitet. Auf eine weitere Lieferung von 1,4 Millionen bestellter medizinischer Schutzmasken wartet das Land noch.

Vor Journalisten in Hannover machte Scholz zudem deutlich, dass die vorhandenen medizinischen Schutzmasken sehr gezielt eingesetzt werden müssten. „Sie gehen dorthin, wo sie am allernötigsten gebraucht werden: dort, wo Corona-Patienten behandelt werden.“ Einer Maskenpflicht für die Bevölkerung, wie sie derzeit diskutiert wird, erteilte Scholz eine deutliche Absage: „Wer jetzt propagiert, alle sollen mit einer medizinischen Maske in der Öffentlichkeit herumlaufen, der gefährdet die Gesundheitsversorgung in diesem Land.“

Mundschutze aus Papier oder selbstgenähte Schutztücher bewahren die Trägerin oder den Träger nicht vor einer Infektion. Ein positiver Effekt stellt sich lediglich dann ein, wenn unwissentlich Infizierte durch einen solchen einfachen Mundschutz eine Tröpfchenübertragung des Krankheitserregers auf andere Mitmenschen verhindern. „Dafür müssen aber die wenigen wichtigen medizinischen Mundschutze nicht verschwendet werden“, sagte Scholz.

Mit den heute gelieferten 150.000 medizinischen Schutzmasken erhält das Land erst einmal Ersatz für die Notfallbestände, die in den vergangenen Tagen auf dem Wege der Amtshilfe an Kommunen herausgegeben worden waren. Aus diesem Bestand deckt das Land ausschließlich akute Notfallbedarfe. Ein solcher Fall liegt nur dann vor, wenn Krankenhäuser, Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen sowie sonstige medizinische und soziale Einrichtungen ihren Betrieb nur noch für eine Woche oder weniger aufrechterhalten können. Dieses müssen sie ihrer kommunalen Katastrophenschutzbehörde anzeigen, die dann ein Amtshilfeersuchen bei der zuständigen Stelle beim Land stellen kann. In dem Amtshilfeersuchen muss belegt sein, dass zuvor ernsthaft und nachweislich eigene Beschaffungsbemühungen unternommen worden sind.

Zwei Mal täglich werden die vorliegenden Anträge der Katastrophenschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover gesichtet und priorisiert. Die Verteilung des Materials erfolgt nach Dringlichkeit. Das Kompetenzzentrum im Innenministerium hat bislang 125 Amtshilfeersuchen ganz oder teilweise bedienen können (Stand: Dienstag 14:00 Uhr).

2726 Covid-19-Infektionen in Niedersachsen – 201 Personen genesen

2726 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Donnerstag, Stand 14:00 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt worden.

Kommune

Bestätigter Fall

Änderung zum Vorbericht

LK Ammerland

46

10

LK Aurich

32

4

LK Celle

54

9

LK Cloppenburg

15

1

LK Cuxhaven

46

7

LK Diepholz

101

2

LK Emsland

99

14

LK Friesland

8

1

LK Gifhorn

43

4

LK Goslar

36

6

LK Göttingen

90

15

LK Grafschaft Bentheim

49

15

LK Hameln-Pyrmont

32

4

LK Harburg

119

30

LK Heidekreis

11

1

LK Helmstedt

38

12

LK Hildesheim

129

6

LK Holzminden

36

2

LK Leer

19

6

LK Lüchow-Dannenberg

7

0

LK Lüneburg

70

6

LK Nienburg (Weser)

21

0

LK Northeim

25

1

LK Oldenburg

38

5

LK Osnabrück

184

25

LK Osterholz

32

6

LK Peine

25

0

LK Rotenburg (Wümme)

35

2

LK Schaumburg

36

0

LK Stade

85

11

LK Uelzen

14

3

LK Vechta

94

16

LK Verden

43

6

LK Wesermarsch

24

14

LK Wittmund

8

2

LK Wolfenbüttel

26

6

Region Hannover

557

114

SK Braunschweig

80

7

SK Delmenhorst

16

2

SK Emden

7

0

SK Oldenburg

58

5

SK Osnabrück

152

14

SK Salzgitter

34

3

SK Wilhelmshaven

6

0

SK Wolfsburg

46

16

Gesamt

2726

413

In dieser Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt elektronisch (bis 14 Uhr, Todesfälle bis 10 Uhr) mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen, kommen.

Die gegenüber dem vorherigen Tag neu ausgewiesenen Fälle sind nicht zwingend erst seit der gestrigen Auflistung neu aufgetreten. Fallzahlanstiege können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten und die standardisierte Falldatenübermittlung erst danach mit zeitlicher Verzögerung erfolgen kann. Dies gilt vor allem, wenn viele Fälle in einem kurzen Zeitraum auftreten.

Darüber hinaus wurden seit der letzten Meldung aus der Region Hannover zwei weitere in Zusammenhang mit Covid-19 stehende Todesfälle übermittelt. Es verstarben ein Mann und eine Frau, beide waren älter als 80 Jahre.

Mit Datenstand von heute, 9 Uhr, sind zudem insgesamt 201 Personen in Niedersachsen als „genesen“ gemeldet. Als Kriterium für die Meldung als „genesen“ gilt das Meldedatum des Falles, wenn es länger als 14 Tage zurückliegt. Die in dieser Kategorie aufgezählten Patientinnen und Patienten sind außerdem weder in Behandlung in einem Krankenhaus noch verstorben. Diese Kriterien legt auch das RKI an.

Servicehinweis:

Servicetelefonnummern und weitere Informationen zum Corona-Virus gibt es auf der Internetseite des Landes unter www.niedersachsen.de/coronavirus

Sicher im Internet unterwegs: Neun Tipps zum Schutz vor Cyberkriminalität

Jeder zweite Bundesbürger ist laut dem Branchenverband BITCOM bereits Opfer von Cyberkriminalität geworden. Dennoch wird Kriminalität im Netz nach wie vor von vielen unterschätzt. Insbesondere Privathaushalte sind ein beliebtes Ziel der Angreifer. Wer häufig Online-Banking nutzt, online einkauft, in sozialen Medien aktiv ist oder auch nur allgemein im Internet surft, kann Opfer von Betrügern, Hackern oder Dieben werden – ohne es zu merken. Die VGH Versicherungen geben neun praktische Tipps, wie man sicher im Netz unterwegs ist.

Tipp 1: Mit Schutzprogrammen haben Viren und Trojaner keine Chance
Das Geschäft mit Schadschutzsoftware boomt – und das nicht ohne Grund: Viren und getarnte Ausspähprogramme wie Trojaner sind nach wie vor auf dem Vormarsch. „Wichtig zum Schutz aller online genutzten Geräte sind Virenschutzprogramme eines seriösen Anbieters“, sagt Kathrin Hoffman, Direktionsbeauftragte der VGH für Cyberrisiken. „Allerdings ist es dann auch notwendig, die Software durch Updates immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Die beste Schutzsoftware nützt nichts gegen Cyberkriminalität, wenn sie nicht über die neusten Virensignaturen verfügt.“ Hoffmann empfiehlt zudem einen Werbeblocker, der auch vor versteckter Schadsoftware in Werbeanzeigen schützt (so genanntes „Malvertising“).

Tipp 2: Achtung, Phishing!
Hinter manchen vermeintlich seriösen E-Mail-Absendern verbergen sich Betrüger, die mit gefälschten Mails und Internetseiten auf Datenfang gehen – auch als „Phishing“ bezeichnet. Auf diese Weise versuchen sie, Benutzerdaten, Kennwörter und Bankdaten argloser Internetnutzer zu stehlen und zu missbrauchen. Früher waren solche Phishing-Angriffe meist in schlechtem Deutsch formuliert und dadurch relativ einfach zu entlarven. Das hat sich inzwischen geändert. „Die Nachrichten sind vielfach gar nicht mehr als Fälschung zu erkennen. So werden zum Beispiel Adressaten persönlich angesprochen, und das in perfektem Deutsch“, warnt VGH-Expertin Hoffmann.

Auf verdächtige Mails sollte man weder antworten noch einen Link anklicken oder Anhänge öffnen. „Wer die angebliche Mail seiner Bank oder eines Online-Händlers prüfen möchten, sollte auf separatem Weg Kontakt aufnehmen – über die bekannte Website oder Telefonnummer“, rät Kathrin Hoffmann. Generell gilt: Seriöse Unternehmen fordern keine vertraulichen Daten per Mail an. Solchen Aufforderungen sollten die Empfänger grundsätzlich misstrauisch begegnen.

Tipp 3: Einfallstore für Cyberkriminalität: Offene WLANs und unbekannte Hotspots
„WLAN ohne Passwortschutz ist ein Einfallstor für Cyberkriminalität“, warnt Hoffmann. „Befindet sich ein Datendieb in der Nähe, kann er die Informationen ganz leicht mitverfolgen. Dazu reicht eine einfache App.“ Wer sichergehen will, sollte sich nur in kennwortgeschützten Netzwerken bewegen, vor allem in sensiblen Bereichen wie Hotels oder Flughäfen.

Daten von Nutzern offener WLANs fangen Betrüger aber auch anders ab, zum Beispiel über einen vorgetäuschten WLAN-Hotspot, der Internetsurfer auf ein gefälschtes Netzwerk leitet. Deshalb gilt: Über öffentliche WLANs sollte man nichts Vertrauliches übermitteln und generell ein vorsichtiges Surfverhalten an den Tag legen.

Tipp 4: Passwort ist nicht gleich Passwort
Laut Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering sind die beliebtesten und zugleich unsichersten Passwörter der Deutschen nach wie vor „123456“ und „123456789“. „Nur die Nutzung sicherer Passwörter schützt aber dagegen, dass Unbefugte auf fremde Onlinekonten und Kundendaten Zugriff erlangen“, sagt Kathrin Hoffmann. Allgemein gilt ein Passwort als sicher, wenn es folgende Eigenschaften erfüllt:

• Länge: Die Zeichenzahl sollte 12 nicht unterschreiten.
• Komplexität: Optimal ist eine Kombination aus Zahlen, Sonderzeichen sowie Groß- und Kleinbuchstaben.
• Einmaligkeit: Niemals dieselben Passwörter für unterschiedliche Konten oder Zugänge verwenden.
• Einzigartigkeit: Das Wort sollte nicht im Wörterbuch zu finden sein.

Tipp 5: Mit einem Passwortmanager den Überblick behalten
Wem es schwerfällt, sich alle verschiedenen Passwörter zu merken, dem empfiehlt die VGH-Beauftragte für Cyberrisiken einen Passwortmanager. Eine solche Software ist bereits für kleines Geld und oftmals sogar kostenlos erhältlich.

Tipp 6: Sharing is Caring? Stets darauf achten, was mit wem in Social Media geteilt wird.
Auch durch die Nutzung von Social Media besteht das Risiko, Opfer von Identitätsdiebstahl oder Mobbing zu werden. Zudem könnten Einbrecher sich eingeladen fühlen, wenn Nutzer in ihrem Facebook-Profil nicht nur ihre Adresse hinterlegen, sondern auch den aktuellen Standort am Urlaubsdomizil teilen – offenbar ist die Wohnung für längere Zeit unbewohnt! „Jeder sollte deshalb immer darauf achten, welche Inhalte er teilt und mit wem“, warnt Kathrin Hoffmann. „Weniger ist manchmal mehr.“

Tipp 7: Updates schließen Sicherheitslücken
Nicht nur für den Virenscanner gilt: Das regelmäßige Installieren neuer Updates ist unabdingbar, um die Software und Sicherheitseinstellungen eigener Geräte auf dem neusten Stand zu halten. So wird es Angreifern erschwert, eine Sicherheitslücke zu finden.

Tipp 8: Trotz Cyberkriminalität sicher online einkaufen
Wer viel online einkauft, kann leicht Opfer professioneller Betrüger werden. „Wichtig ist, vor dem Kauf die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers und seiner Onlinepräsenz zu prüfen“, erklärt die VGH-Expertin. Wer ist der Verkäufer? Wie wurde er von anderen Kunden bewertet? Sind auf der Seite vorschriftsgemäß ein Impressum und die AGB hinterlegt? Sind die angegebenen Preise realistisch? Käufer sollten auch auf die Zahlungsweise achten. Als Faustregel gilt: Erst die Ware, dann das Geld. „Insbesondere Zahlungen gegen Vorkasse sind zu vermeiden, wenn man bei einem Händler noch nie zuvor bestellt hat“, mahnt Kathrin Hoffmann.

Tipp 9: Cyberversicherung
„Um sich gegen Cyberkriminalität und andere Risiken aus dem Netz zu schützen, ist eine Cyberversicherung sinnvoll“, rät Hoffmann. In manchen Fällen bieten auch bereits vorhandene Versicherungen Schutz gegen diese Risiken, beispielsweise die Privat-Haftpflichtversicherung, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung. Um jedoch umfassend geschützt zu sein, ist der Abschluss einer separaten Cyberversicherung oder eines Ergänzungsbausteins zu einer bestehenden Versicherung sinnvoll. „Deshalb ist es ratsam, den persönlichen Schutz gemeinsam mit einem unserer Berater zu überprüfen“, sagt die Expertin der VGH Versicherungen.

 


Kathrin Hoffmann


Über die VGH Versicherungen:

Die VGH ist der größte öffentliche Versicherer in Niedersachsen – mit einem lückenlosen Angebot an Schaden- und Personenversicherungen. Rund 4.600 Mitarbeiter sind direkt oder indirekt für den regionalen Marktführer tätig, darunter etwa 500 selbstständige Versicherungskaufleute und ihre Mitarbeiter. Gemeinsam mit dem zweiten Vertriebspartner, den Sparkassen, bilden sie ein flächendeckendes Servicenetz zur Betreuung von rund 1,9 Millionen Kunden. Nicht nur als Versicherer und Arbeitgeber, auch als Sponsor zahlreicher Projekte und Programme im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich engagiert sich die VGH traditionell für die Menschen in ihrem Geschäftsgebiet. Mehr Informationen: www.vgh.de

Corona-Hilfen für niedersächsische Unternehmen stehen bereit – Bund und Länder arbeiten eng zusammen

Althusmann: Mit schnellen Zuschüssen und Krediten zahlungsfähig bleiben

Als eines der ersten Bundesländer ist Niedersachsen mit landeseigenen Corona-Hilfsprogrammen am Start. Sobald der Landtag morgen grünes Licht für den Nachtragshaushalt in Höhe von 1,4 Milliarden Euro und die Aufstockung des Kreditrahmens von 2 auf 3 Milliarden Euro gegeben hat, können Liquiditätskredite und -zuschüsse bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragt werden. Eine Hausbank ist dafür nicht notwendig.

Daneben arbeiten das Bundeswirtschaftsministerium und das niedersächsische Wirtschaftsministerium im engen Austausch mit allen anderen Bundesländern an einer schnellen Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen, die gestern vom Bund verkündet wurden. Die niedersächsische Landesförderbank (NBank) wird künftig auch der Ansprechpartner in Niedersachsen sein für die Bundes-Soforthilfen.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat aufs Tempo gedrückt. Unter Hochdruck wurden in den vergangenen Tagen im Wirtschaftsministerium die Förderrichtlinien erstellt: „Wir wollen dort helfen, wo Bedarf besteht und ergänzen die Soforthilfen des Bundes, damit möglichst kein Unternehmen allein aufgrund der Corona-Krise verloren geht. Dabei kommt es auf schnelle und unkomplizierte Unterstützung in existentiellen Notsituationen an. Nachjustieren können wir später. Auch an der Umsetzung der Bundes-Soforthilfen arbeiten wir im Austausch mit allen Ländern mit Hochdruck.“

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ich begrüße, dass Niedersachsen seine Unternehmen in dieser Krise so schnell und umfassend unterstützt. Bund und Länder arbeiten eng zusammen. Alle 16 Länder und der Bund stimmen sich eng ab, damit Soforthilfen für kleine Unternehmen schnell und unbürokratisch bei den Unternehmen angekommen – sowohl aus den Länderprogrammen wie auch aus den Programmen des Bundes. Wir werden diese Krise nur gemeinsam bewältigen. Wir müssen gemeinsam alles tun, um Unternehmen und Arbeitsplätze als wirtschaftliche Substanz unseres Landes zu erhalten. All diese Unternehmen und ihre Beschäftigten brauchen wir, wenn wir das wirtschaftliche Leben wieder hochfahren können. Dann wollen wir wieder kraftvoll losstarten können.“

Nähere Informationen zum Sofort-Hilfe Programm Niedersachsen:

Das Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Mit der Förderung soll Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Soloselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende) geholfen werden, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro, bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro, bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro. Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen.

Diese Hilfen stehen auch Startups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung. Für den speziellen Bedarf der Startups sind 5 Millionen Euro reserviert.

Der Bund plant für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und Soloselbständige ebenfalls ein Zuschussprogramm, das eine Einmalzahlung von bis 9.000 Euro für drei Monate bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten und eine Einmalzahlung von bis 15.000 Euro für drei Monate für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten vorsieht.

Das Kreditprogramm Liquiditätshilfe, über welches kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Fall vergeben werden können, richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Eine Sicherheit muss nicht erbracht werden. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

Althusmann rief alle von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen auf, immer auch zu prüfen, ob Kurzarbeit möglich ist: „Dadurch lassen sich ganz kurzfristig die Personalkosten senken und die Mannschaft ist sofort an Bord sobald die Krise vorüber ist.“

Liquiditätshilfe gibt es auch über Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank

Die NBB (www.nbb-hannover.de) verbürgt Hausbankkredite für nahezu alle Branchen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Für diese Bürgschaften sind die Hausbanken der erste Ansprechpartner.

Nähere Informationen zu den Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freie Berufe gibt es auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html

Unternehmen können sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden:  mw-corona@mw.niedersachsen.de 

oder an unsere Hotline:0511 120 5757 (8 – 20 Uhr)

Land geht gegen Vermieter von Schrottimmobilien vor

Mietwohnungen sollen künftig einen bestimmten Mindeststandard erfüllen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am (heutigen) Dienstag zur Einbringung in den Landtag beschlossen hat. „Mieterinnen und Mieter haben damit künftig eine viel größere Chance, sich gegen Vermieter von Schrottimmobilien zu wehren“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. „Und es ist schon jetzt ein wichtiges Signal an wenige schwarze Schafe unter den Vermietern: Wir lassen nicht zu, dass sie die finanzielle Notlage der Menschen ausnutzen. Gerade in der jetzigen Zeit senden wir mit dem Gesetzesentwurf die eindeutige Botschaft, dass Ausbeutung von Schwächeren, in diesem Fall Mietern, in Niedersachsen keinen Platz hat. Die Landesregierung steht für ein solidarisches Miteinander, gerade in Zeiten von Corona, aber auch darüber hinaus.“

Hintergrund der Gesetzesinitiative waren die Zustände in zwei Delmenhorster Mehrfamilienhäusern, „die noch immer in schlechtester Erinnerung sind“, so Lies. Vermieter kümmerten sich nicht um die Gebäude und leiteten das Geld für Betriebskosten nicht an die dortigen Stadtwerke weiter. Die Folge: Die Gas- und Wasserversorgung wurde gekappt, die Mieterinnen und Mieter mussten mit Wasser aus Hydranten versorgt werden. Und die Stadt konnte mangels rechtlicher Handhabe nur tatenlos zusehen und nicht gegen die Pflichtverstöße vorgehen. „Damit soll künftig Schluss sein“, so Lies. „Derartige Zustände wollen wir in Niedersachsen nie wieder sehen und werden sie auch nicht dulden.“

In dem Gesetzentwurf ist unter anderem eine ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung als eine Mindestausstattung vorgesehen. Eine Wohnung soll außerdem Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung haben, eine Heizungsanlage sowie eine Sanitäreinrichtung. Und natürlich muss die Ausstattung funktionsfähig und nutzbar sein. Dies soll auch für Innenhöfe und Kinderspielflächen auf dem Grundstück gelten. Hält ein Vermieter die Mindestanforderungen nicht ein, soll ihn die Gemeinde per Anordnung verpflichten können, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend auszustatten, zu gestalten, zu erhalten und wiederherzustellen. Vorgesehen ist ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 50.000 Euro. Im äußersten Fall soll der Wohnraum auch für unbewohnbar erklärt und versiegelt werden können. Dann soll es Aufgabe des Vermieters sein, die Bewohnerschaft auf eigene Kosten anderweitig unterzubringen.

Neben den baulichen Mindestanforderungen soll das Gesetz auch die Belegungsdichte von Mietwohnungen regeln. Häufig wird Wohnraum überbelegt und es werden völlig überhöhte Mieten verlangt, die dann vom Sozialamt oder dem Jobcenter übernommen werden. „Dem mehr als fragwürdigen Geschäftsmodell der Überbelegung machen wir mit dem Gesetz einen Strich durch die Rechnung“, so Minister Lies.

Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN): Gefahren wird solange es geht!

Der Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN) teilt mit, dass die Linienbusse in den Landkreisen Göttingen, Northeim und Holzminden so lange es geht fahren. „Der derzeit gültige Ferienfahrplan war eine Sofort-Maßnahme, damit wir insbesondere die für den Berufsverkehr wichtigen Fahrten überhaupt anbieten können.“, so Michael Frömming, ZVSN-Verbandsgeschäftsführer.

Der ZVSN bittet um Verständnis dafür, dass jetzt auf einzelnen Linien und insbesondere in den späten Abendstunden ein reduziertes Angebot besteht. „Neben der ÖPNV-Grundversorgung geht es uns um den Gesundheitsschutz unseres Fahrpersonals. Sollte bei einem Verkehrsunternehmen das Corona-Virus zu Ausfällen führen, so könnten wir derzeit noch auf ein gewisses Reverse-Potential an Fahrerinnen und Fahrern zurückgreifen, um überhaupt noch einen Betrieb anbieten zu können“.

Die drei ZVSN-Landkreise Göttingen, Northeim und Holzminden rufen alle Menschen weiterhin dazu auf: „Bleiben Sie zu Hause, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen! Jede unnötige Fahrt erhöht das Risiko einer schnelleren Ausbreitung. Gefahren werden soll nur, wenn es wirklich nötig ist.“

Der ZVSN und die Landkreise bedanken sich bei allen Fahrgästen für das Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen! Ausdrücklicher Dank gilt vor allem auch dem Fahrpersonal und allen Beteiligten bei den Verkehrsunternehmen zur Aufrechterhaltung des Linienbusverkehrs in unserer Region.

Die für den Schienenpersonennahverkehr zuständige Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) mbH hat bereits den Zugverkehr außerhalb der Berufspendelzeiten zurückgefahren. Auch der ZVSN prüft in Abstimmung mit den Busunternehmen laufend, welches Angebot weiterhin aufrechterhalten werden kann und muss; ggf. können weitere Einschränkungen nötig werden.

Aktuelle Informationen finden die Fahrgäste auf www.vsninfo.de,
Rückfragen: Michael Frömming, 0551 38948-14

 

www.zvsn.de

Reisebuchungen jetzt stornieren oder Restzahlung leisten?

• Rund 1.000 Anfragen bei der Verbraucherzentrale eingegangen
• Reisen bis 30. April können kostenlos storniert werden, Anbieter müssen Geld erstatten
• Bei später stattfindenden Reisen sollten Kunden zunächst abwarten

Einreiseverbote, eine weltweite Reisewarnung und geschlossene Hotels – kurz vor dem Start der niedersächsischen Osterferien ist die Verunsicherung groß. Rund 1.000 Anfragen sind bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen bereits eingegangen, die meisten betreffen Fragen rund ums Reiserecht. Unter welchen Bedingungen erhalte ich mein Geld zurück? Sollten Reisen im Sommer jetzt bezahlt oder lieber storniert werden? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps.

Aufgrund der bestehenden weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amts und der Reisebeschränkungen der deutschen Regierung können Reisen, die bis Ende April 2020 angetreten werden sollten, kostenlos storniert werden. „Dies betrifft unserer Einschätzung nach sowohl Pauschal- als auch Individualreisen, da die gebuchten Leistungen zurzeit nicht angeboten werden können“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wer für die Osterferien beispielsweise eine Auslandsreise mit Flug und Hotel oder eine Unterkunft auf einer deutschen Insel gebucht hat, kann sein Geld zurückverlangen. Umbuchungen müssen Kunden nicht akzeptieren.“

Reisen für den Sommer jetzt absagen?

Schwieriger ist die Situation bei Reisen, die nach April 2020 stattfinden sollen. „So lange keine Reisewarnung besteht und die Reisen nicht abgesagt werden, sind Kunden an die bestehenden Verträge gebunden“, sagt Preuschoff. Sie sollten daher lieber abwarten. Denn: Wer jetzt storniert, müsse damit rechnen, die Stornokosten zu tragen – auch wenn die Reise später gar nicht angeboten werden kann.

Werden Restzahlungen fällig, muss jedoch jeder für sich abwägen: „Oft ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass der Vertrag bei Nichtzahlung hinfällig ist und die geleistete Anzahlung einbehalten wird. Andererseits besteht bei Zahlung – auch unter Vorbehalt – das Risiko, das gesamte Geld zu verlieren“, so die Rechtsexpertin. Dies könnte etwa passieren, wenn Kunden die Reise später nicht antreten möchten oder der Veranstalter Insolvenz anmeldet. „Ein pauschaler Rat ist hier leider nicht möglich. Wir empfehlen Kunden aber immer, zunächst mit dem Anbieter zu reden. Vielleicht findet sich gemeinsam eine Lösung.“

Bei Fragen hilft die Verbraucherzentrale Niedersachsen – auch per Videoberatung. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

1262 Covid-19-Fälle in Niedersachsen bestätigt – Restaurants müssen schließen

Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen sind in Niedersachsen so schnell wie möglich zu schließen. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat am Freitag einen entsprechenden Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover versandt.

Es gelten dabei Ausnahmen für Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs und für Lieferdienste. Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen wird darüber hinaus die bargeldlose Bezahlung empfohlen.

Den entsprechenden Erlass finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.

Fallzahlen von Covid-19 in Niedersachsen
1262 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Freitag, Stand 14:00 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt worden.

Kommune

Bestätigter Fall

Änderung zum Vorbericht

LK Ammerland

14

0

LK Aurich

19

0

LK Celle

27

2

LK Cloppenburg

3

1

LK Cuxhaven

24

6

LK Diepholz

45

13

LK Emsland

30

0

LK Friesland

3

0

LK Gifhorn

27

4

LK Goslar

18

4

LK Göttingen

43

7

LK Grafschaft Bentheim

21

7

LK Hameln-Pyrmont

18

5

LK Harburg

51

13

LK Heidekreis

4

2

LK Helmstedt

9

2

LK Hildesheim

77

4

LK Holzminden

20

5

LK Leer

11

2

LK Lüchow-Dannenberg

5

5

LK Lüneburg

48

19

LK Nienburg (Weser)

12

4

LK Northeim

13

5

LK Oldenburg

15

3

LK Osnabrück

64

6

LK Osterholz

24

4

LK Peine

13

4

LK Rotenburg (Wümme)

21

2

LK Schaumburg

23

4

LK Stade

46

11

LK Uelzen

5

2

LK Vechta

33

11

LK Verden

23

0

LK Wesermarsch

5

1

LK Wittmund

4

1

LK Wolfenbüttel

3

0

Region Hannover

304

106

SK Braunschweig

13

0

SK Delmenhorst

6

0

SK Emden

7

0

SK Oldenburg

22

4

SK Osnabrück

66

8

SK Salzgitter

9

3

SK Wilhelmshaven

5

0

SK Wolfsburg

9

1

Gesamt

1262

281

In dieser Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt elektronisch (bis 14 Uhr) mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen, kommen.

Die gegenüber dem vorherigen Tag neu ausgewiesenen Fälle sind nicht zwingend erst seit der gestrigen Auflistung neu aufgetreten. Fallzahlanstiege können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten und die standardisierte Falldatenübermittlung erst danach mit zeitlicher Verzögerung erfolgen kann. Dies gilt vor allem, wenn viele Fälle in einem kurzen Zeitraum auftreten.

Konkrete Informationen zu den bestätigten Einzelfällen erhalten Sie bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Servicehinweis:
Servicetelefonnummern und weitere Informationen rund um Corona gibt es auf der Internetseite des Landes unter www.niedersachsen.de/coronavirus

COVID-19: Was bedeutet das Virus für uns und den Umgang mit unseren Tieren?

Eine Einordnung von Dr. med. vet. Lena Horn

Weltweit erreichen uns täglich neue Informationen, Updates und E-Mails über die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). COVID-19 wird durch das schwere akute Atemwegssyndrom Coronavirus 2 (SARS-CoV-2, Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus-2) verursacht. Die meisten Berichte enthalten wertvolle Informationen, aber einige verbreiten Unsicherheit und enthalten falsche, ja manchmal auch gefährliche Informationen.

Was wir mit Sicherheit wissen, ist, dass das COVID-19-Virus derzeit eine große Bedrohung für unsere gesamte Gesellschaft darstellt. Weltweit arbeiten die nationalen Regierungen eng mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO), mit internationalen Experten für Infektionskrankheiten und mit beispielsweise dem Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) den amerikanischen Zentren für Seuchenkontrolle und -prävention (CDC), der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie mit nationalen Gesundheitsbehörden und -organisationen zusammen, um mehr über COVID-19 zu erfahren und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Warum die Ausbreitung verlangsamen? Weil die Gesundheitssysteme der betroffenen Länder in der Lage sein müssen, effizient zu funktionieren. Dies ist nur möglich, wenn die Anzahl der COVID-19-Patienten die lokalen medizinischen Ressourcen und Kapazitäten nicht überfordert. Wenn wir uns alle vorsichtig, rücksichtvoll und achtsam verhalten und die Prinzipien der sozialen Distanzierung (social distancing) respektieren, können wir die Anzahl der neu infizierten Menschen pro Tag senken, was zu einer Abflachung der Infektionskurve führt (flatten the curve) (siehe unten Link 1).

Aber was bedeutet das im wirklichen Leben?

Wenn möglich, bleiben Sie zu Hause! Dies gilt auch, wenn Sie sich nicht krank fühlen oder keine Symptome zeigen. Vermeiden Sie jeglichen physischen sozialen Kontakt und stellen Sie sich selbst unter Quarantäne. Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus verlassen müssen, beachten Sie unbedingt die Empfehlungen, Vorgaben oder Gesetze der örtlichen Behörden.

Die ständig aktualisierten Webseiten der WHO und z.B. des ECDC und des CDC sind ausgezeichnete Ressourcen für Verhaltens-, Vorsicht- und Schutzmaßnahmen, die Sie treffen können, um das Risiko einer Infektion und Verbreitung des COVID-19-Virus zu minimieren.

Das für die derzeitige Pandemie verantwortliche Virus ist ein Betacoronavirus. Corona bedeutet Krone und bezieht sich auf die Proteinspitzen auf der Lipidhülle des Virus.

Coronavirus-Infektionen treten häufig bei Menschen und Tieren auf, und einige Virusstämme sind zoonotisch (eine Übertragung zwischen Tieren und Menschen ist möglich). Aktuelle Erkenntnisse deuten darauf hin, dass das für COVID-19 verantwortliche SARS-CoV-2 einen tierischen Ursprung hat, die Übertragung scheint aber vorwiegend von Mensch zu Mensch stattzufinden (über Körpersekrete wie Speichel und/oder Schleim Tröpfchen die durch Husten oder Niesen einer infizierten Person verbreitet werden).

Ein anderer möglicher Weg der Virusübertragung scheint der sekundäre Weg zu sein, bei dem eine Übertragung des Virus stattfinden kann wenn Sie kontaminierte Objekte oder Oberflächen berühren und hiernach Ihr Gesicht anfassen (insbesondere Mund, Nase oder möglicherweise Augen). Im Allgemeinen können nicht poröse, glatte Oberflächen (z. B. Kunststoff, Metall) Viren besser übertragen als poröse, nicht glatte Materialien (z. B. Papier, Haustierfell).

Zu diesem Zeitpunkt sind sich Experten für Infektionskrankheiten und mehrere internationale sowie nationale Gesundheitsorganisationen wie die WHO, die OIE, die CDC und das ECDC einig, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass Tiere an COVID-19 erkranken. Zudem liegen bisher keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Haustiere eine Infektionsquelle für SARS-CoV-2 sein können oder COVID-19 auf Menschen verbreiten können. Nach Angaben der OIE sind weitere Studien erforderlich, um die Rolle von Tieren bei der Ausbreitung dieser Krankheit, die den Menschen befällt, zu verstehen.

Derzeit besteht allgemeiner Konsens darüber, dass Sie, wenn Sie nicht an COVID-19 erkrankt sind, wie gewohnt mit Ihrem Haustier oder Pferd umgehen und mit ihm interagieren können.

Beachten Sie, dass einige Länder strenge Regeln für den Umgang und die Pflege von Tieren eingeführt haben, um die mögliche Ausbreitung von SARS-CoV-2 zwischen Besitzern, Reitern, Hundeführern usw. zu minimieren. Achten Sie grundsätzlich immer darauf, dass Ihre Tiere (Fell, Pfoten etc.) sauber und gepflegt sind und reinigen Sie regelmäßig die Umgebung und die Gegenstände, mit denen Ihre Vierbeiner in Kontakt kommen (Ausrüstung, Wasser- / Futternäpfe, Ställe, Betten, Decken und Spielzeug etc.). Da Tiere auch andere Krankheiten auf Menschen übertragen können und vice-versa, ist es immer ratsam, wenn sie mit Tieren in Kontakt kommen, allgemeine Grundprinzipien hinsichtlich der Hygiene (z. B. Hände vor und nach dem Kontakt gründlich mit Seife waschen), zu beachten.

Wenn Sie an COVID-19 erkrankt sind, sollten Sie vorsichtiger sein und den Kontakt mit Tieren einschränken, bis mehr über die Rolle der Tiere und den SARS-CoV-2-Ausbruch bekannt ist. Tägliche Aktivitäten wie Fütterung, Pflege und Spielbeschäftigung sollten von einem anderen Haushaltsmitglied übernommen werden. Einige örtliche Tierheime bieten auch an, sich um Ihr Haustier zu kümmern, wenn Sie positiv getestet worden sind. Wenn Ihr Gefährte ein Assistenztier ist oder niemand anderes sich um Ihr Tier kümmern kann, empfiehlt die Amerikanische Tierärztevereinigung, eine Gesichtsmaske zu tragen, engen Kontakt mit dem Tier zu vermeiden (z. B. kein Küssen oder Teilen von Geschirr oder ähnlichem) und Ihre Hände vor und nach jedem Kontakt mit dem Tier zu waschen.

Bitte beachten Sie, dass weltweit der tierärztliche Berufsstand stark vom COVID-2019-Ausbruch betroffen ist. Die nationalen veterinärmedizinischen Kammern, Verbände und Gremien arbeiten eng mit den nationalen und internationalen Experten, Agenturen und Organisationen zusammen. Sie passen ihre Strategien kontinuierlich an die dynamischen Entwicklungen an und informieren ihre Mitglieder über die Maßnahmen, die in diesen schwierigen Zeiten zu ergreifen sind. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Behörden vieler Länder Empfehlungen herausgegeben haben und wahrscheinlich vermehrt werden, die den gewohnten Umfang der Ausübung des tierärztlichen Berufes einschränken. Wenn Ihr Tier erkrankt, verschreibungspflichtige Medikamente oder ein spezielles Diätfutter zur Neige gehen, wenden Sie sich per Telefon oder E-Mail an Ihren Tierarzt und befolgen Sie die Anweisungen genau. Beachten Sie, dass aufgrund des derzeitigen Mangels an Personalschutzausrüstung (z. B. Kittel, Gesichtsmasken, Handschuhe), Beatmungsgeräten und Medikamenten für menschliche Patienten elektive Operationen (Operationen, die im Voraus geplant sind und keinen medizinischen Notfall beinhalten) mit großer Wahrscheinlichkeit verschoben werden.

Hauptziele unseres Berufsstandes bestehen derzeit darin die menschlichen medizinischen Gesundheitssysteme zu unterstützen, den Schutz und die Sicherheit der Lebensmittelversorgung der Länder zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass Sie und Ihre Tiere sowie die Kollegen/-innen und ihre Mitarbeiter/-innen gesund bleiben.

Links:

  1. https://www.washingtonpost.com/graphics/2020/world/corona-simulator/
  2. WHO: https://www.who.int
  3. CDC: https://www.cdc.gov
  4. ECDC: https://www.ecdc.europa.eu/en
  5. OIE: https://www.oie.int/scientific-expertise/specific-information-and-recommendations/questions-and-answers-on-2019novel-coronavirus/

 


Dr. med. vet. Lena Horn ist medizinische Beraterin, Tierärztin und seit Mai 2019 neues Redaktionsmitglied und tierärztliche Beraterin von POLO+10.
lena@poloplus10.com

Internationale Händel-Festspiele Göttingen 2020 verschoben

Der Kulturbereich ist flächendeckend von behördlichen Empfehlungen auf Stadt-, Landes- und Bundesebene betroffen und maßgeblich durch präventive Maßnahmen eingeschränkt. In einer Sitzung der vier Gesellschafter der Internationalen Händel-Festspiele Göttingen GmbH am Montagabend und einem Beschluss des Aufsichtsrates am Dienstagvormittag wurde beschlossen, die Festspiele 2020 zu verschieben. Der Geschäftsführende Intendant Tobias Wolff wendet sich in einer Videobotschaft (abrufbar unter hndl.de/info2020) an alle Beteiligten und Betroffenen. Das Statement hier im Wortlaut:
 
„Die Bundesregierung und das niedersächsische Gesundheitsministerium haben dringend empfohlen, bis auf Weiteres alle Veranstaltungen auszusetzen. Darum müssen wir nun leider auch die Internationalen Händel-Festspiele Göttingen 2020 verschieben.
Diese Entscheidung trifft uns hart: Unsere Jubiläumsfestspiele, auf die wir uns sehr gefreut und auf die Laurence Cummings, mein Team und ich über viele Jahre hingearbeitet haben, werden im Mai 2020 nicht stattfinden. 
In großer Übereinstimmung mit den Gesellschaftern der Festspiel-GmbH halte ich diese präventive Maßnahme aber für richtig. 
Denn nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass im Mai 2020 die Corona-Epidemie noch nicht überwunden sein wird.
Die Festspiele locken jährlich tausende Menschen aus der ganzen Welt an. Darauf sind wir stolz. Gemeinsam mit allen Verantwortlichen halte ich es aber nicht für vertretbar, Künstlerinnen und Künstler, Publikum, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem vermutlich weiterhin hohen Risiko einer Ansteckung auszusetzen.   
Und schon heute weiß ich: Wir können das vorgesehene Programm ohnehin nicht mehr wie geplant durchführen. Zahlreiche Künstlerinnen und Künstler befinden sich in abgeriegelten Gebieten, einzelne haben sich möglicherweise sogar selbst angesteckt.
Wir sind in Gedanken bei Ihnen.
Für alle Künstlerinnen und Künstler bedeutet das Coronavirus aber nicht nur ein hohes gesundheitliches Risiko, sondern eine unmittelbare, reale existenzielle Bedrohung. Auf der ganzen Welt sehen sich Künstlerinnen und Künstler durch die vielen Veranstaltungsabsagen ungeheuren Einnahmeausfällen gegenüber und drohen innerhalb weniger Wochen unverschuldet in die Armut abzurutschen.
Selbstverständlich würden die Internationalen Händel-Festspiele Göttingen gern alle Eintrittsgelder an unser Publikum zurückzahlen. Nicht nur vor dem Hintergrund der existenziellen Bedrohung der Künstlerinnen und Künstler appellieren wir aber an Sie, liebes Publikum: Bitte prüfen Sie, ob Sie auf eine Rückerstattung der bereits erworbenen Tickets verzichten können! Gern stellen wir Ihnen im Gegenzug eine Spendenbescheinigung aus. Die so gewonnenen Mittel werden wir unter anderem dafür verwenden, betroffene Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen.
Zudem ist aber auch unsere gemeinnützige Festspiel-GmbH in ihrer Existenz bedroht. Da sie nahezu ohne Rücklagen auskommen muss und auch der laufende Betrieb zum Teil über Eintrittsgelder und Drittmittel finanziert wird, drohen erhebliche Ausfälle. Wenn die Festspiele nicht stattfinden, entfallen voraussichtlich auch Sponsoring- und Stiftungsmittel.
Auch Sie, liebe Sponsorinnen und Sponsoren, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Stiftungen, bitte ich, uns bei Wegfall der vereinbarten Leistungen weiterhin zu unterstützen. Durch diese solidarische Geste sichern Sie den Fortbestand der Festspiele auch über das 100-jährige Jubiläum hinaus.
 
Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit diesen Anstrengungen die Krise überwinden werden. Mit den öffentlichen Zuwendungsgebern befinden wir uns schon jetzt in intensiven Gesprächen.
Ein Rückblick auf die Geschichte unserer Festspiele zeigt, dass sie schon allerlei Krisen überstanden haben. Ich freue mich schon heute darauf, mit Laurence Cummings, meinem Team, mit Ihnen liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebes Publikum, gesund und ausgelassen die nächsten Internationalen Händel-Festspiele Göttingen zu feiern.“
 
Zum Schutz der Mitarbeiter*innen ist das Festspielbüro zunächst vom 18. März bis einschließlich 17. April 2020 geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie die Geschäftsführung per E-Mail unterinfo@haendel-festspiele.de. Künstler*innen und Beteiligte der Festspiele können sich per E-Mail an Antje Michael (amichael@haendel-festspiele.de) wenden. Presseanfragen richten Sie bitte an mlippke@haendel-festspiele.de.
Sobald das Festspielbüro seinen regulären Betrieb wieder aufgenommen hat, stehen die Mitarbeiter*innen auch für Rückfragen zu Kartenstornierungen zur Verfügung. Bis dahin bittet die Festspiel-GmbH von Rückfragen abzusehen, da sie aufgrund der Büroschließung nicht bearbeitet werden können.