Coaching gegen Corona-Frust?

Welche Maßnahmen bei (drohender) Arbeitslosigkeit helfen können

Seit über einem Jahr begleitet uns inzwischen eine Pandemie, die unzählige Leben auf den Kopf gestellt hat und sich auf sämtliche Bereiche der Gesellschaft auswirkt. Nicht zuletzt die berufliche Situation hat sich für viele Menschen massiv geändert – einige Branchen mussten Mitarbeiter entlassen, Kurzarbeit anmelden oder andere Einschränkungen vornehmen, um den aktuellen Herausforderungen entgegenzutreten. Diese Entwicklungen führen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu enormen Belastungen, die sich auch auf andere Lebensbereiche auswirken. Aus dieser Abwärtsspirale wieder heraus zu finden und mit Zuversicht nach vorn zu schauen, fällt nicht leicht. Aber dennoch lohnt sich ein Versuch. Denn wer aktiv wird und Wege findet, um aus der Krise gestärkt herauszugehen, investiert in die eigene Zukunft und beugt Depressionen und Verlusten vor.

Ein persönliches Coaching bei professionellen Coaches kann hier genau der richtige erste Schritt sein – und zwar völlig ohne finanzielle Belastung. Arbeitssuchende sowie Menschen, die aufgrund der aktuellen Situation von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können sich beim Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen lassen, der ihnen ein kostenfreies, professionelles Coaching durch erfahrene Experten ermöglicht.

Wie funktioniert ein Coaching in der Praxis?

In einem Vorgespräch werden zunächst einmal die Ziele und Schwerpunkte des individuellen Coachings besprochen und auf den jeweiligen Interessenten angepasst. Denn Ziel ist es, im Einzelfall konkret auf die persönlichen Bedürfnisse und die aktuelle Situation einzugehen, um echte Lösungen erarbeiten zu können. Auf Basis dieses Zielbildes kann dann auch der passende Coach für den weiteren Weg gefunden werden. Dieser steigt mit einer etwas detaillierteren Ist-Analyse in seine Arbeit ein: Welche Kompetenzen und Stärken bringt der Coachee mit? Welche Wünsche und Vorstellungen hat er für seine berufliche und persönliche Zukunft? Ist vielleicht der Aufbau einer Selbstständigkeit geplant? Oder ein Branchenwechsel? Sind diese Fragen umfassend geklärt, geht es in die konkrete Umsetzung: Für geplante Selbstständigkeiten hilft der Coach bei der Erstellung eines Businessplans, bei dem Wunsch nach einer (anderen) Festanstellung werden gemeinsam Bewerbungsunterlagen erarbeitet, angepasst und so optimiert, dass die besten Voraussetzungen für einen Neustart geschaffen werden. Auch die Unterstützung bei Behördengängen oder Anträgen kann Teil eines individuellen Coachings sein – ganz angepasst auf die Bedürfnisse des Teilnehmers.

Wie finde ich den richtigen Coach?

Bei der Auswahl des Coaches kommt es vor allem darauf an, dass einerseits die Kosten durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) übernommen werden, der Coach also vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit anerkannt ist. Daher bietet es sich an, mit Organisationen zu sprechen, die Erfahrung auf diesem Gebiet haben und mit den Behörden zusammenarbeiten, wie beispielsweise die GFN GmbH. Die Coaches selbst sind freiberufliche Berater, teils mit sozialpädagogischem Hintergrund, teils ehemalige Personalverantwortliche. Je nach Anforderung und Ausgangslage wird gemeinsam der Coach gesucht, der die individuelle Herausforderung am besten lösen kann. Zudem muss ein Coaching selbstverständlich auch in den Alltag des Coachees passen. Die GFN achtet daher beispielsweise darauf, flexible Termine anzubieten, um auch Eltern und (teilweise) berufstätige Menschen coachen zu können. Insbesondere in Zeiten von Abstand und Kontaktbeschränkungen sollten Interessenten bei der Auswahl eines Coaches darauf achten, dass die Beratung per Videocall stattfinden kann – die GFN stellt Teilnehmern dazu das erforderliche IT-Equipment bereit, wenn sie selbst keines besitzen.

Kopf hoch, nach vorne schauen

Wir sind also dem Corona-Frust und den damit verbundenen beruflichen Herausforderungen nicht gnadenlos ausgeliefert. Wer sein Schicksal selbst in die Hand nehmen möchte, findet in professionellen Coachings kompetente Unterstützung und braucht diese Dank der Gutscheine der Behörden nicht einmal selbst finanzieren. Informationen vorab und Unterstützung bei der Antragsstellung bietet die GFN GmbH: https://www.gfn.de/berufscoaching/corona-coaching

 

 

Über die GFN GmbH

Die 1997 gegründete GFN GmbH begleitet als einer der größten Bildungsanbieter mit IT-Spezialisierung deutschlandweit Menschen bei ihrer Weiterbildung und beruflichen Neuorientierung. Der Schwerpunkt liegt auf marktaktuellen IT-Umschulungen und -Weiterbildungen für Arbeitsuchende sowie auf individuellen Jobcoachings. Darüber hinaus bietet die GFN GmbH IT-Trainings für Berufstätige sowie spezielle Unternehmensschulungen an. Kooperationen mit führenden Herstellern der Softwarebranche sowie ein ausgezeichnetes Partner- und Bildungsnetzwerk gewährleisten ein hochwertiges, am fachlichen und technologischen Fortschritt orientiertes Schulungsangebot. Die GFN GmbH betreibt 23 feste Standorte in ganz Deutschland sowie viele weitere temporäre mobile Klassenzimmer. Erfahren Sie mehr unter www.gfn.de.

Landrat Reuter startet Innovationspreis 2021

Landrat Reuter startet den Innovationspreis 2021 des Landkreises Göttingen mit dem Motto „Perspektiven erkennen – Fortschritt wagen“

Die Veranstalter sehen in der Corona-Krise auch ein stimulierendes Umfeld für Innovationen

„Der diesjährige Innovationspreis des Landkreises Göttingen steht unter dem Eindruck der andauernden Corona-Pandemie. COVID-19 und seine sozialen und wirtschaftlichen Folgen sind eine einschneidende Gesundheits- und Wirtschaftskrise, das ist offenkundig. Wir sehen aber auch, mit welcher Entschlossenheit und Kreativität sich die Menschen gegen die Pandemie stemmen und so wird sich die Krise auch als treibende Kraft für Innovationen erweisen, davon bin ich überzeugt.“

Mit diesen Worten eröffnet Landrat Bernhard Reuter die OnlinePressekonferenz im Videostream zum Start des Innovationspreises 2021 des Landkreises Göttingen.

„Diese Pandemie hat viele Betriebe und Einrichtungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Sie zwingt zu Veränderungen, und darin liegt auch eine Chance beispielsweise für Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell digitalisieren und sich neu aufstellen“, machte er die besonderen Voraussetzungen des diesjährigen Wettbewerbs deutlich.

„Mut zum Wandel und Zuversicht in Innovation sind mehr denn je gefragt“, so Reuter. Beides gebe es in der Region, wie er täglich erlebe. Diese Potentiale zu fördern und sichtbar zu machen, sei der Kern des Innovationspreises.

Das Niedersächsische Umweltministerium verleiht auch in diesem Jahr den landesweiten mit 10.000 Euro dotierten „Klima-Innovationspreis Niedersachsen“. „Mit dem Klima-Innovationspreis wollen wir Betriebe auszeichnen, die mit Ideen, Kreativität und unternehmerischer Gestaltungskraft eine Vorreiterrolle für mehr Klimaschutz einnehmen und zugleich zeigen, dass im Klimaschutz eine Chance für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaft liegt“, sagt der Niedersächsische Umweltminister, Olaf Lies.

Die Vergabe des Innovationspreises wird erst durch die finanzielle Unterstützung der Sparkassen im Landkreis Göttingen möglich. Landrat Reuter dankt den Vorstandsvorsitzenden Rainer Hald (Sparkasse Göttingen), Uwe Hacke (Sparkasse Duderstadt) und Thomas Toebe (Sparkasse Osterode am Harz), für die treue Begleitung des Wettbewerbs. Diese Förderung des Innovationspreises stehe für das gemeinsame Engagement der Sparkassen im Landkreis Göttingen.

Insgesamt werden in diesem Jahr 12 Preise, dotiert mit bis zu 3.000 EURO, in drei Kategorien durch eine unabhängige Fachjury vergeben. Darüber hinaus erhält der jeweils erste Preisträger in einer Kategorie eine von der Sparkasse Göttingen gestiftete Skulptur des international bekannten Göttinger Künstlers Christian Jankowski. Unter den 12 Preisen sind die zwei von der Sparkasse Göttingen gestifteten Sonderpreise „Wissenschaft und Bildung“ und „Integration und Soziales“. „Unsere Region ist eine Wissens- und Innovationsregion mit zahlreichen Bildungs- und Hochschuleinrichtungen“, betont Sparkassenvorstand Rainer Hald. „Mit dem Sonderpreis sollen herausragende Innovationen von Hochschulen, wissenschaftlichen Forschungsinstitutionen, Bildungseinrichtungen und Studierenden geehrt werden. Aber auch soziale Innovationen spielen gerade in dieser Zeit für unsere Gesellschaft eine immense Rolle. Nur hierdurch kann der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden“, konstatiert Hald.

„Bedingt durch die aktuelle Corona-Krise ist über alle Branchen hinweg, in öffentlichen Einrichtungen, Verbänden und Vereinen eine neue Dynamik in Digitalisierungs- und Innovationsprozesse eingekehrt. Diese Dynamik wird sich in den Bewerbungen zum diesjährigen Innovationspreis widerspiegeln“, ist sich der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Duderstadt, Uwe Hacke, sicher. „Wir finden, das verdient unsere Unterstützung, wir sind überzeugt, dass sich unser Engagement auszahlt.“

„Es freut uns zudem, dass wir mit dem Innovationspreis nicht nur junge Ideengeber finanziell fördern, sondern diesen vor allem ein Netzwerk bieten können – etwas, das heute fast mehr wert ist als materielle Zuwendungen“, so Thomas Toebe, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Osterode am Harz.

Auch die EAM sei in diesem Jahr wieder als Sponsor dabei, erklärt Landrat Reuter. Hans-Hinrich Schriever, Geschäftsführer des kommunalen Energieversorgers, betont: „Das diesjährige Motto des Innovationspreises trifft auch auf die EAM zu, bei der nachhaltiges Handeln eine wichtige Rolle spielt. Nur wenn wir Perspektiven erkennen und Fortschritt wagen, können wir die regionale Energiewende erfolgreich vorantreiben und die Energieversorgung in der Region effizienter und umweltfreundlicher gestalten. Die Reduzierung von Emissionen muss unser aller Ziel sein, denn der Schutz des Klimas ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Genau hier bieten der Innovationspreis und auch der Klima-Innovationspreis die Plattformen für wertvolle Impulse.“

Der Verband Measurement Valley fördert den Sonderpreis „Messtechnik“. Prämiert werden innovative Methoden und Geräte zur Bestimmung physikalischer Größen. „Wir wollen damit die Stärke der Region in der Messtechnik fördern und die Menschen, die hinter diesen Innovationen stehen, in den Vordergrund rücken“, so Claudia Trepte, Geschäftsführerin von Measurement Valley.

Die Medienpartnerschaft mit dem Göttinger Tageblatt eröffnet den Teilnehmern besondere Möglichkeiten. Während der Bewerbungsphase bis zum 15.05.2021, aber auch darüber hinaus, werden sie mit ihren Innovationen in der regionalen Tageszeitung vorgestellt. Hierdurch werde die Bekanntheit des Wettbewerbs weiter gefördert und Bewerberinnen und Bewerber erhalten die Möglichkeit, sich und ihre Innovation bekannt zu machen. Die Nutzung sozialer Medien trage zur überregionalen Bekanntheit des Innovationspreises des Landkreises Göttingen und der Teilnehmer bei.

Die 18 besten Innovationen werden als Videoclip von einem Filmteam dokumentiert, erläutert Marc Diederich, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH, die den Wettbewerb organisiert. „Alle Videoclips werden bei der Preisverleihung präsentiert und können im Anschluss von den Gewinnern für eigene Zwecke verwendet werden.“

Bewerbungen seien ab sofort möglich, wie Marc Diederich betont. Jede Innovation brauche nur anhand der drei Bewertungskriterien „Alleinstellungsmerkmal der Innovation“, „Wirtschaftlicher Erfolg“ und „Volkswirtschaftliche Ausrichtung“ im Bewerberportal beschrieben werden. Teilnehmen könnten kleine Handwerksbetriebe, Dienstleister, weltweit agierende Hightech-Firmen, Bildungsinstitutionen, Hochschuleinrichtungen, Gründer oder Traditionsunternehmen.

Bewerbungen sind bis zum 15.05.2021 möglich unter www.innovationspreis-goettingen.de.

 

Bei Eiseskälte die Hauswasserleitungen schützen

Für die kommenden Tage sind deutlich niedrige Außentemperaturen angekündigt. Knackige Minus-Temperaturen und Dauerfrost können auch eine Gefahr für Wasserleitungen und Abflüsse in den Häusern selbst werden. Meist einfach nur, weil Kellerfenster offen stehen. Teure Schäden sind meist die Folge.
 
In kommenden Kältephasen ist besondere Umsicht der Mieter und Hausbesitzer vonnöten. Dauerhafte Tiefsttemperaturen im zweistelligen Bereich lassen Wasserleitungen oder Zähler einfrieren, wenn nichts dagegen unternommen wird – auch innerhalb von Gebäuden. enercity hat für die Wasser-Kunden ein paar Tipps zusammengestellt, die Schaden vermeiden helfen.
 
Eine entsprechende Vorsorge ist vor allem in nicht zu Wohnzwecken genutzten und daher in der Regel unbeheizten Bereichen oder bei dauerhafter Abwesenheit (wie Urlaub) sinnvoll:
§  Kellerfenster schließen (bei Mehrfamilienhäusern oft vernachlässigt, da sich niemand kümmert bzw. zuständig fühlt)
§  bei privaten Ein-/Zweifamilienhäusern alle außenliegenden und in unbeheizten Gebäudeteilen liegenden Wasserleitungen einkleiden bzw. isolieren (Wasserzähler können durch Umwicklung mit Holzwolle oder trockenen Lappen bzw. Textilien vor dem Einfrieren geschützt werden)
§  an frostgefährdeten Stellen während der Frostperiode ggfs. aktiv beheizen, da eine Isolierung der Leitungen allein nach Expertenmeinung nicht ausreicht,  Heizkörper nie ganz zudrehen – Thermostat auf Frostschutz (symbolisiert durch Sternchen am Thermostat) stellen.
§  unbenutzte Räume regelmäßig kontrollieren und Wasserleitungen ggfs. von Fachleuten (Installationsbetrieben) entleeren lassen
§  Gartenwasserleitungen/-zähler entleeren bzw. entlüften
 
Was Kunden tun können, wenn es doch passiert ist:
§  die eingefrorene Leitung sofort abstellen (evtl. muss sogar der Wasserhaupthahn geschlossen werden, damit beim Auftauen kein Wasser ausläuft und erhebliche Schäden verursacht).
§  eingefrorene Leitungen niemals mit offenem Feuer (z.B. Gasbrenner, Lötlampe) auftauen, denn es besteht Brandgefahr. Am besten sind zum Auftauen heiße Tücher, Heizmatten oder Wärmflaschen geeignet.
§  sollte der Wasserzähler beschädigt sein, ist die enercity-Störungsannahme unter 0511/430-5111 zu benachrichtigen.
§  wenn die Leitung aufgetaut ist, sollten Sie das Wasser vorsichtig einlaufen lassen und die Leitung sofort auf Dichtheit prüfen. Im Zweifelsfall oder bei Schäden an der Leitung empfiehlt es sich einen eingetragenen Vertrags-Installateur zu Hilfe nehmen.

EXIST-Gründerstipendium für ToolingSim

Erfolgreiche Gründungsberatung durch starting business: Mit einer Simulationssoftware will ToolingSim das Entwickeln von Präzisionswerkzeugen deutlich schneller und preiswerter machen – und erhält jetzt eine Anschubfinanzierung von 142.400 Euro. Die Software soll noch in diesem Jahr auf den Markt kommen.

Drehen, bohren, fräsen, schleifen: Jedes dritte in Deutschland hergestellte Präzisionswerkzeug ist ein sogenanntes „Zerspanwerkzeug“, mit dem Werkstücke in eine bestimmte geometrische Form gebracht werden –überschüssiges Material wird von Rohteilen mechanisch abgetrennt, es fallen Späne an. Komplexe Bauteile aus Werkstoffen wie Titan oder Stahl müssen in allen Branchen höchste Anforderungen erfüllen. Eine entsprechend wichtige Rolle kommt den dazu benötigten Zerspanwerkzeugen zu. Der Markt der Herstellung von Präzisionswerkzeugen wird nach Einschätzung des Fachverbands Präzisionswerkzeuge im VDMA in diesem Jahr ein Umsatzvolumen von knapp zehn Milliarden Euro erreichen.

„Mit unserem Produkt wird es möglich sein, hochkomplizierte Fräswerkzeug-Geometrien vollständig zu analysieren und das in wenigen Minuten“, beschreibt Oliver Pape, der gemeinsam mit Arne Mücke und Karolin Fricke zu den Gründenden gehört, die Vorteile des Simulationsansatzes. Ihr unternehmerischer Fokus: Zerspanwerkzeuge und -prozesse.

In der Werkzeugproduktion werden bisher vor einer Serienproduktion zunächst Prototypen hergestellt, um bestimmte Merkmale und Parameter wie Prozesskräfte und die erreichbare Produktivität zu ermitteln. Die Fertigung von Prototypen ist teuer und zeitaufwendig. Mit der Simulationssoftware von ToolingSim soll das Schnee von gestern sein: Durch die Simulation wird die Entwicklung eines Zerspanwerkzeugs extrem beschleunigt. Außerdem können Konstrukteur*innen schnell die Leistung zahlreicher Konstruktionsalternativen prüfen, ohne Zeit und Geld in die Herstellung physischer Prototypen investieren oder zahlreiche manuelle Berechnungen anstellen zu müssen – gesamte Prozesse können gezielt optimiert werden.

Für das Vorhaben erhält das Team – Pape und Mücke waren wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Fertigungstechnik und Werkzeugmaschinen (IFW) der Leibniz Universität Hannover – ein EXIST-Gründerstipendium von 142.400 Euro als Anschubfinanzierung aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), das durch den europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert wird.

Damit schreibt ToolingSim die Erfolgsgeschichte von starting business, dem gemeinsamen Gründungsservice von hannoverimpuls und der Leibniz Universität Hannover weiter: „ToolingSim ist bereits das 26. Projekt, das sich mit uns seit Gründung des gemeinsamen Services vor fünf Jahren erfolgreich um eine Förderung vom Bundeswirtschaftsministerium bewerben konnte“, freut sich Tobias Quebe, Projektleiter von starting business bei hannoverimpuls, über die Förderzusage.

„Das Projekt ToolingSim ist ein großartiges Beispiel dafür, wie junge Wissenschaftler*innen sich in ihrer Promotion mit einem Problem auseinandersetzen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis überführen. Die Software hebt sich deutlich vom am Markt erhältlichen Lösungen ab und wird mittelfristig bei vielen Werkzeugherstellern Anwendung finden“, ergänzt Tobias Meyer, Gründungsberater von starting business bei der Leibniz Universität Hannover.

Nicht nur Werkzeughersteller, sondern auch Anwender*innen werden von der gezielten Optimierung der Produktionsprozesse mithilfe der Software, die noch in diesem Jahr auf den Markt kommen soll, profitieren. Wie vielversprechend das Projekt des Gründungsteams ist, zeigt auch das Ergebnis des ersten starting business Ideenwettbewerbs, den die Universität auslobt, um wissenschaftliche Mitarbeiter*innen noch weiter zur Gründung zu motivieren: ToolingSim hat auch hier den ersten Platz und das Preisgeld von 1.500 Euro gewonnen.

Vom Maschinenbau über die Automobilindustrie und Medizintechnik bis hin zur Luft- und Raumfahrt: Der Markt für die Simulationssoftware ist riesig – während ihrer Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiter am IFW haben Pape und Mücke die zugrundeliegenden wissenschaftlichen Methoden zur virtuellen Prozess- und Werkzeugauslegung in zahlreichen Projekten bereits gewinnbringend eingesetzt.


Webmeeting Gründungsteam: Oliver Pape (oben links), Arne Mücke, Karolin Fricke © hannoverimpuls

IHKN fordert Differenzierung, Planbarkeit und unternehmerische Freiheit für Unternehmen

„Es ist für die mehr als 495.000 gewerblichen Unternehmerinnen und Unternehmer in Niedersachsen ein gutes Signal, dass das Land Niedersachsen nun einen Stufenplan zur Wiederöffnung des wirtschaftlichen Lebens in Deutschland erarbeitet hat. Dennoch gibt es aus Sicht der niedersächsischen Wirtschaft auch Nachbesserungsbedarf“, stellt Hendrik Schmitt, Hauptgeschäftsführer der IHK Niedersachsen (IHKN) fest.

Aus Perspektive der Wirtschaft ist es wichtig, dass der Stufenplan auf Länder- bzw. Landkreisebene regional differenziert angewandt werden kann – immer basierend auf dem tatsächlichen Infektionsgeschehen vor Ort. Bundeseinheitliche Regelungen dürften nur dann greifen, wenn beispielsweise durch Übernachtungs- oder Einkaufstouren zwischen den Ländern Infektionsrisiken unnötig erhöht würden. „Wir möchten, dass Niedersachsen schnell eine gute Test- und Impfstrategie etabliert und diese mit den Wiederöffnungsmaßnahmen koppelt. Eine hohe Impfrate oder aussagekräftige Testungen würden das Hochfahren der Wirtschaft sinnvoll flankieren“, fordert Schmitt.

„Im vorliegenden Entwurf des Stufenplans 2.0 wird aktuell nicht klar definiert, welche Vorlaufzeiten für den Wechsel zwischen den einzelnen Stufen vorgesehen sind. Hier muss nachgebessert werden. Außerdem ist der Stufenplan ist mit sechs Stufen sehr kleinteilig“, ergänzt Frank Hesse, Sprecher Wirtschaftspolitik und Mittelstand der IHKN. Hesse stellt klar, dass Planbarkeit wie sie beispielsweise für Feierlichkeiten in der Gastronomie oder für Veranstaltungen nötig ist, durch den jetzigen Stufenplan nicht möglich ist. „Wenn das so bleibt, werden unternehmerische Existenzen in Niedersachsen weiter gefährdet.“

Aus Sicht der IHKN müssen die Corona-Regelungen alle Unternehmerinnen und Unternehmern, sei es im Handel, im Tourismus oder im Dienstleistungssektor, fair und gleichbehandeln. Dieses Ziel ist durchaus herausfordernd, da zum Beispiel unterschiedliche Vertriebsformen, etwa im Handel, unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten haben.

Die IHK Niedersachsen rät der Landesregierung ausdrücklich davon ab, den sog. „R-Wert“ als Bewertungsgrundlage zu nutzen, da selbst das RKI in seinen täglichen Berichten stets auf die begrenzte Aussagekraft dieses Werts hinweist.

„Wir wünschen uns jetzt einen positiven Ausblick. Der Lockdown darf keinen Tag länger dauern als unbedingt notwendig. Volle unternehmerische Freiheit ohne Corona-Einschränkungen ist das Ziel“, so Schmitt.

Die IHK Niedersachsen hat zum Entwurf des Corona-Stufenplans 2.0 eine detaillierte Stellungnahme abgegeben, die auf der Website der IHK Niedersachsen unter diesem Link einsehbar ist.

www.ihk-n.de

Frohe Botschaft während der Corona-Schließung: Romantischer Winkel erhält HolidayCheck Award 2021!

RoLigio® & Wellness Resort im Harz gehört wieder zu den beliebtesten Wellnesshotels weltweit

Ein Lichtblick in den dunklen Corona-Hotelschließungstagen: Das renommierte RoLigio® & Wellness Resort Romantischer Winkel in Bad Sachsa im Harz wurde nach 2018, 2019 und 2020 zum vierten Mal in Folge mit dem international anerkannten Award ausgezeichnet, der wegen Corona in diesem Jahr „HolidayCheck Special Award 2021“ heißt. Damit gehört der „Romantische Winkel“ erneut zu den beliebtesten und besten Hotels weltweit.

Die begehrte Auszeichnung von HolidayCheck, einem der weltweit führenden Bewertungsportale im Internet, erhalten nur Hotels, die besonders oft und erstklassig benotet und zudem auch sehr oft weiterempfohlen wurden. Für den Award mussten der Durchschnitt aller Bewertungen eines Hotels bei mindestens 5,0 und die Weiterempfehlungsrate bei mehr als 90 Prozent liegen. Der „Romantische Winkel“ wurde von den Gästen exzellent bewertet und zählt daher wieder zu den beliebtesten Hotels nicht nur in Deutschland, sondern sogar weltweit.

„2020 haben wir trotz der beiden Corona-Schließungen insgesamt 125 Bewertungen gesammelt. Dabei erreichten wir eine Weiterempfehlungsquote von 96 Prozent sowie 5,8 von sechs möglichen Sonnen und gehören laut HolidayCheck Award zu den beliebtesten Hotels weltweit. Aber uns geht es mit den Bewertungen weniger um den Award als vielmehr um das Feedback der Gäste, denn nur so können wir uns stetig verbessern“, erläutert Nora Oelkers, Inhaberin des „Romantischen Winkels“.

„Dass wir das Siegel ‚HolidayCheck Award’ bereits mehrfach in Folge tragen dürfen ist schon etwas ganz Besonderes und belegt, dass wir mit unserem Konzept die Bedürfnisse der Kunden zu ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllen. Wir freuen uns riesig und bedanken uns bei allen Gästen für die vielen und ehrlichen Bewertungen“, ergänzt Matthias Reuter, Direktion im Romantischen Winkel.

Bewertungen sind dem Hotelteam enorm wichtig – aber nicht nur die guten. „Nur durch kritische Bewertungen und Anregungen können wir uns stetig verbessern und die Gäste immer wieder aufs Neue überraschen. Um dieses Feedback der Gäste regelmäßig zu erhalten, arbeiten wir nicht nur mit Portalen wie HolidayCheck, sondern auch mit einem hoteleigenen Bewertungstool. Die Gäste können uns dabei sowohl digital als auch ganz klassisch über den Fragebogen bewerten, der in den Zimmern ausliegt. Tatsächlich wird diese Form der Bewertung von unseren Gästen noch sehr intensiv genutzt“, so Nora Oelkers.

Dass es der Romantische Winkel immer wieder schafft, nicht nur die Gäste, sondern auch die Prüfer zu überzeugen, belegen die zahlreichen weiteren Auszeichnungen: Das innovative 5-Sterne-Haus wurde unter anderem bereits mit der „Wellness-Aphrodite“, dem „Großen Preis des Mittelstands“, dem „European Health SPA Award“ sowie als „Top-Tagungshotel“ geehrt.

Weitere Infos:
www.romantischer-winkel.de

sowie
https://www.holidaycheck.de/hi/romantischer-winkel-spa-wellnessresort/e17d3de8-8496-3cb3-96a9-503cbe435f95

 

Über den Romantischen Winkel:

Das RoLigio® & Wellness Resort Romantischer Winkel in Bad Sachsa im Südharz, direkt am See gelegen, ist ein familiengeführtes 5Sterne-Wellness-Hotel mit 78 Zimmern, Suiten und Apartments und das weltweit erste RoLigio®-Hotel. Seit 40 Jahren verwöhnt die Inhaberfamilie Oelkers mit ihrem Team die Gäste mit einer besonderen Mischung aus gehobener Gastlichkeit und einmaligen und innovativen Angeboten zum Verwöhnen, Entspannen und Regenerieren. Stets gelang es aufs Neue, die Gäste so zu begeistern, dass sie wiederkommen – der Anteil der Stammgäste liegt daher bis heute bei rund 60 Prozent. Der Romantische Winkel ist ein renommierter Ort für innovative Spa- und Wellnessangebote, Tagungen über kulinarische und kulturelle Events. Tradition und Innovation gehen im Romantischen Winkel Hand in Hand: Als eines der ersten Hotels in Deutschland bot der Romantische Winkel den Gästen schon 1992 einen großen Spa- und Wellnessbereich. Eine besondere hoteleigene und mehrfach preisgekrönte Innovation ist das mit Ärzten und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen entwickelte Wellness- und Lebenskonzept RoLigio®. Heute ist der Romantische Winkel zudem das erste RoLigio®-Hotel weltweit. Gäste lieben die Herzlichkeit im Hotel, die kulinarischen Genüsse im Restaurant und die 3.500 Wohlfühl-Quadratmeter mit Saunen, Dampfbädern, Whirlpools, ganzjährig beheiztem Außen- und Innenpool, verschiedenen Bädern, Licht- und Klangraum, Fitness und allem, was es zur Erholung bedarf. Zum Haus gehört auch ein Kinder- und Jugendclub sowie ein umfangreiches Aktionsprogramm mit kulturellen, sportlichen und geselligen Veranstaltungen. Direkt am Nationalpark Harz findet man zudem vielfältige Freizeitmöglichkeiten wie Mountainbiking, Wandern, Golfen und Wintersport.

© Romantischer Winkel / Fotograf Liebau

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Prof. Dr. Metin Tolan wird Präsident der Universität Göttingen

Senat und Stiftungsausschuss Universität stimmen für 55-jährigen Physiker

Der Physiker Prof. Dr. Metin Tolan wird Präsident der Universität Göttingen. Das hat der Senat der Universität heute einstimmig beschlossen. Der Stiftungsausschuss Universität hat diesem Vorschlag ebenfalls einstimmig zugestimmt. Tolan folgt auf Prof. Dr. Reinhard Jahn, der das Amt bis zum 31. Dezember 2020 inne hatte. Seitdem nimmt die hauptberufliche Vizepräsidentin Dr. Valérie Schüller die Leitung der Universität kommissarisch wahr. Tolans Amtszeit beginnt voraussichtlich im Frühjahr.

Senatssprecher Prof. Dr. Nicolai Miosge erklärte: „Sowohl als Sprecher des Senats als auch ganz persönlich gratuliere ich Metin Tolan zur kommenden Präsidentschaft der Universität Göttingen. Ich freue mich darauf, dass er mit großer Unterstützung der Universitätsangehörigen einen echten Aufbruch und Neuanfang voranbringen kann. Dies gilt umso mehr, als dass wir alle bereit sein sollten, nach der Überwindung der Pandemie die vielfältigen Erfahrungen, die wir in langen Monaten gemacht haben, in die künftige Ausrichtung unserer Universität einzubringen.“

Der Vorsitzende des Stiftungsausschusses Universität, Prof. Dr. Peter Strohschneider, sagte: „Herzlich gratuliere ich Metin Tolan ebenso wie der Universität zu dieser Entscheidung. Mit ihrem zukünftigen Präsidenten gewinnt die Georgia Augusta einen ebenso angesehenen Wissenschaftler wie erfahrenen Hochschuladministrator. Er wird die Universität umsichtig und klug leiten, so dass sie sich als eine pluralistische Einheit in ihren verschiedenen Funktionen höchst erfolgreich weiterentwickeln kann. Ich hoffe, dass der neue Präsident sein Amt alsbald antreten wird und freue mich sehr auf die konstruktive Zusammenarbeit.“

„Ich freue mich sehr über die Wahl und das Vertrauen, das in mich gesetzt wird, und danke allen Beteiligen dafür, dass dies unter den strengen Corona-Bedingungen ermöglicht wurde“, sagte Tolan. „Es ist eine große Ehre, zum Präsidenten einer Spitzenuniversität gewählt worden zu sein. Dieser Schwung muss jetzt mitgenommen werden, um die Universität auf die kommenden Aufgaben vorzubereiten.“

Metin Tolan, Jahrgang 1965, studierte Physik und Mathematik an der Universität Kiel, wo er 1993 auch promoviert wurde. Als Postdoc forschte er mehrere Jahre in den USA, 1998 habilitierte er sich im Fach Experimentelle Physik an der Universität Kiel. Anschließend war er Privatdozent und erneut in den USA. Im Jahr 2001 folgte er dem Ruf auf eine Professur für Experimentelle Physik an der Technischen Universität Dortmund. Von 2004 bis 2008 war er dort Dekan der Fakultät Physik, von 2008 bis 2020 Mitglied des Rektorats der TU und seit 2016 auch ständiger Vertreter der Rektorin. Im Rektorat war er drei Jahre für den Bereich Forschung zuständig, fünf Jahre für die Lehre und vier Jahre für Finanzen.

Tolan ist Mitglied in zahlreichen Gremien und Beiräten, neben seinen Fachpublikationen veröffentlichte er bislang vier populärwissenschaftliche Sachbücher. Für seine Arbeit wurde er mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Communicator-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Die Zeitschrift „Unicum Beruf“ wählte ihn 2010 zum Professor des Jahres im Bereich Naturwissenschaften und Medizin, anlässlich des Göttinger Literaturherbstes 2016 erhielt er die Science Communication-Medaille für Wissenschaftler, die sich besonders dafür einsetzen, aktuelle Forschungsergebnisse in die Öffentlichkeit zu tragen.

 

Von links: Prof. Dr. Nicolai Miosge, Dr. Valérie Schüller, Prof. Dr. Peter Strohschneider und Prof. Dr. Metin Tolan. Foto: Universität Göttingen/Jan Vetter

www.uni-goettingen.de

Neue Niedersächsische Quarantäne-Verordnung

In Reaktion auf das sich weltweit erneut verschärfende Infektionsgeschehen und die aufgetretenen Mutationen des Coronavirus SARSCoV-2 namentlich im Vereinigten Königreich von Großbritannien, Nordirland, der Republik Irland und der Republik Südafrika wurden jetzt auch in der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung Verschärfungen vorgenommen. Außerdem erfolgten Anpassungen an die am 14. Januar 2021 in Kraft getretene Verordnung des Bundes zum ‚Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2‘ (Coronavirus-Einreiseverordnung)‘.

Einreisen aus Risikogebieten bergen die Gefahr einer Verstärkung des Infektionsgeschehens mit erheblichen Folgen für Leben und Gesundheit der Bevölkerung und einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems. Auch wenn in einigen Staaten zwischenzeitlich aufgrund der zum Teil einschneidenden Maßnahmen Rückgänge der Infektionszahlen zu beobachten sind, bewegen sich die Infektionszahlen weltweit und auch innerhalb der Europäischen Union noch auf einem hohen Niveau. In einigen Ländern steigen die Fallzahlen immer noch weiter an. Es sind zwar erste Impfstoffe zugelassen und auch erste Impfungen durchgeführt worden. Eine umfassende Immunisierung der Bevölkerung lässt jedoch fast überall noch auf sich warten. Bis heute ist auch noch nicht hinreichend geklärt, ob Geimpfte das Virus nicht dennoch weitergeben können.

Vor dem Hintergrund der auch in weiten Teilen Niedersachsens nach wie vor problematischen Infektionslage sollen neue Infektionseinträge aus dem Ausland unbedingt verhindert werden. Dies gilt umso mehr, als epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuten, dass die in Großbritannien aufgetretene Mutation B.1.1.7 deutlich infektiöser ist als das in Deutschland bisher bekannte Virus. Es gibt hinsichtlich der neuen Mutationen noch keine eindeutige Gewissheit bezüglich deren Eigenschaften.

Die neue Einreise-Verordnung des Bundes löst die kurzfristig vor Weihnachten ergriffenen Einreisebeschränkungen bezüglich des Vereinigten Königreichs und Südafrika ab und sieht nun generell bei Einreisen aus Ländern, die als Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden, strengere Auflagen für die Beförderer von Reisenden sowie verschärfte Test- und Quarantänepflichten vor.

In § 3 der Einreise-Verordnung des Bundes wird zwischen normalen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten unterschieden. 

(Normale) Risikogebiete sind Gebiete, die im Sinne des § 2 Nr.17 des Infektionsschutzgesetzes mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV als Risikogebiet eingestuft und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht worden sind.

Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete, in denen eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Virusvarianten-Gebiete sind Risikogebiete, in denen bestimmte Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind.

Die jeweils aktuellen Listen aller drei Risikogebietstypen finden sich auf der RKI-Webseite: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Bereits seit der zweiten Januarwoche gilt in Niedersachsen bei Einreisen aus Risikogebieten neben der zehntägigen Quarantänepflicht eine ‚Zwei-Test-Strategie‘: Ein erster PCR-Test muss verpflichtend bei der Einreise aus einem Risikogebiet durchgeführt werden, dann beginnt ungeachtet des Testergebnisses eine zehntägige Quarantäne. Diese kann aber am fünften Tag der Quarantäne bei einem negativen Ergebnis eines zweiten PRC-Tests vorzeitig beendet werden.

Der Testpflicht kann bei einer Einreise aus (normalen) Risikogebieten durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach der Einreise nachgekommen werden.

Bei einer Einreise aus Virusvarianten-Gebieten, also Ländern, in denen die besonders gefährlichen mutierten Viren bereits verbreitet sind, ist der Test vor Einreise obligatorisch.

Die Niedersächsische Landesregierung aber weist an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht. Das gilt erst Recht für Reisen in Virusvarianten-Gebiete! Bei Personen, die sich vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, ist von einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszugehen.

Die Niedersächsische Quarantäneverordnung musste auch im Hinblick auf die Ausnahmen von der Quarantänepflicht an die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Muster-Quarantäneverordnung zur Verfügung gestellt, um weitgehend einheitliche Regelungen in Deutschland sicher zu stellen. Niedersachsen ist der Muster-Quarantäneverordnung in weiten Teilen gefolgt.

Zu den Änderungen in der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung im Einzelnen:

Zunächst wurden die Einreiseanmeldung und die Testpflicht aus der Niedersächsischen Quarantäneverordnung herausgenommen. Beides findet sich nun ebenso wie die Definitionen der verschiedenen Risikogebiete in der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes.

§ 1 Absatz 1 der Niedersächsischen Quarantäne-VO sieht nach wie vor als Grundsatz vor, dass Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Risikogebiet im Sinne des § 2 Nr. 17 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 eingestuft ist (Risikogebiet), aufgehalten haben, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Sie müssen sich dann für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.

Die Absätze 5 bis 8 des § 1 der Niedersächsichen Quarantäne-VO enthalten (wie bisher) diverse Ausnahmeregeln.

§ 1 Absatz 4 der Niedersächsisc Quarantäne-VO bestimmt, welche dieser Ausnahmen nicht für Einreisende gelten, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) in dem bestimmte Varianten des Coronavirus SARSCoV-2 verbreitet aufgetreten sind, aufgehalten haben.

Für aus einem Virusvarianten-Gebiet einreisende Personen gibt es zukünftig nur noch drei Ausnahmen, alle anderen aus diesen Gebieten Einreisenden müssen in die zehntägige Quarantäne:

1.     Durchreisende, die Niedersachsen auf schnellstem Wege verlassen, um die Durchreise abzuschließen.

Wenn der Aufenthalt weniger als 72 Stunden dauert sind Personen privilegiert,

2.     deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens entsprechend einer Bescheinigung durch den Arbeitgeber/in oder den Auftraggeber/in einer besonderen Dinglichkeit und Unabdingbarkeit unterliegen

3.     Für beruflich bedingten grenzüberschreitenden Personen- Waren oder Gütertransport auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug. Dies gilt auch für Personenverkehrsunternehmen sowie für Unternehmen, die Flugzeuge, Schiffe oder Schiffsausrüstung warten, wenn sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit im Ausland aufgehalten haben, ebenso wie für Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter, Besatzungen von Sanitäts- oder Organflügen.

Hinweis: Auch in all diesen Fällen aber gilt dennoch die Pflicht zur Einreiseanmeldung und die normale Testpflicht nach der Coronavirus-Einreise-Verordnung des Bundes!

In der neuen Niedersächsischen QuarantäneVO wird zudem klargestellt, dass Verwandtenbesuche in (normalen) Risikogebieten ebenso wie Besuche bei in Niedersachsen lebenden Verwandten von der Quarantänepflicht befreit sind, wenn bei der Einreise bzw. der Rückreise ein negativer PCR-Test vorliegt (§ 1 Abs. 7 Nr. 2 a („aufgrund eines Besuchs“, vorher: „Einreise zum Zwecke des Besuchs“ letzteres erfasste nur Besuche in Niedersachsen). Es handelt sich hierbei um eine Anpassung an die Musterquarantäne-Verordnung des Bundes. Diese Ausnahmeregelung für Verwandtenbesuche gilt jedoch nicht für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben (das ergibt sich aus § 1 Absatz 4 der Nds. QuarantäneVO).

Weiter wird in der neuen Niedersächsischen Quarantäne-VO der Zeitpunkt geregelt, wann ein Negativtest vorliegen muss, wenn eine Ausnahme von der Quarantänepflicht diesen voraussetzt: Der Negativtest muss in diesen Fällen bereits bei Einreise vorliegen, auch wenn in solchen Fällen nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes ein Test auch erst spätestens nach 48 Stunden nach der Einreise möglich wäre. Das hat den Grund, dass nicht hingenommen werden soll, dass in diesen Fällen zwischen Einreise und Testpflicht ein Aufenthalt von bis zu 48 Stunden ohne Test und ohne Absonderung erfolgt. Der Test kann sowohl am Ort des Grenzübertritts als auch (bei unverzüglicher Fahrt dorthin) in einem Testzentrum oder am Ort der Unterbringung geschehen. Solange ein Negativtest nicht vorliegt oder auf Verlangen nicht vorgelegt werden kann, ist eine Ausnahme nicht eröffnet und die einreisende Person hat sich in die häusliche Absonderung zu begeben. Dies gilt auch für die Wartezeit, bis das Ergebnis eines Tests bekannt ist. Zudem ist es möglich, eine Testung vornehmen zu lassen, wenn man sich bereits in der Absonderung befindet. Bei einem negativen Ergebnis kann die Absonderung dann beendet werden.

Hier nun noch diverse FAQs zu den Quarantäneregeln von Bund und Land:

Wie kann die Testpflicht erfüllt werden?

Zur Erfüllung der Testpflicht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes genügt es, dass das ärztliche Zeugnis oder Testergebnis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 spätestens 48 Stunden nach der Einreise aus einem (normalen) Risikogebiet vorliegt. Das ist auch vertretbar, weil die Einreisenden sich dann ja ohnehin zunächst in Quarantäne begeben müssen.

Achtung: Das gilt nur für Einreisen aus Risikogebieten. Bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten oder aus Virusvariantengebieten schreibt auch die CoronaEinreiseVO des Bundes vor, dass der Test schon bei der Einreise vorzuliegen hat. Wenn man einen Beförderer beauftragt, muss diesem der Test sogar schon vor der Einreise vorgelegt werden.

Was bedeutet die Zwei-Test- Strategie

Auf diese Strategie hatten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs bereits am 5. Januar 2021 verständigt (daraufhin hatte Niedersachsen die Testpflicht in die Quarantäneverordnung aufgenommen (galt ab 11.Januar 2021). Nun wird diese Strategie durch die Coronavirus-EinreiseVO des Bundes und die Quarantäneverordnungen der Länder umgesetzt.

Sie besagt: Wer in die Quarantäne (Absonderung für 10 Tage) muss, muss nachweisen, dass er/sie nicht infiziert ist. Dafür ist die Testpflicht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung eingeführt. Sie erfolgt vor, bei beziehungsweise nach der Einreise (=erster Test). Um die Quarantäne abzukürzen, kann man sich frühestens nach fünf Tagen der Absonderung freitesten lassen (=zweiter Test). Ist auch dieser zweite Test negativ, kann er/sie die Quarantäne vorzeitig, also nach fünf Tagen, beenden.

Gibt es unterschiedliche Risikoeinstufungen?

Ja, die Coronavirus-Einreiseverordnung unterscheidet:

1.     Risikogebiete

2.     Hochinzidenzgebiete

3.     Virusvariantengebiete.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die jeweils aktuellen Listen aller drei Risikogebietstypen finden sich auf der RKI-Webseite: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Welche Virusvarianten-Gebiete sind derzeit ausgewiesen nach RKI (Stand 22.1.2021)

Brasilien (Virusvarianten-Gebiet seit 19. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

Irland (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit 9. Januar 2021 als Risikogebiet ausgewiesen)

Südafrika (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

Sind auch Hochinzidenzgebiete bereits vom RKI ausgewiesen worden?

Ja, es sind inzwischen eine Reihe von Hochinzidenzgebiete ausgewiesen. Siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Welche Einreiseanmeldung ist nach der Coronavirus-Einreiseverordnung erforderlich?

Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen. Es gibt die Möglichkeit einer Ersatzmitteilung, wenn die digitale Einreisanmeldung nicht möglich ist. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren. Es werden Regelungen für Einreisen aus dem Schengen-Raum und dem Nicht-Schengen-Raum getroffen. Im Einzelnen muss sich der Reisende hiernach erkundigen. Dies kann er auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministers, des Auswärtigen Amtes und des BMI finden.

·        Es gibt Ausnahmen von der Anmeldepflicht für Einreisende aus Risikogebieten.

·        Es gibt Ausnahmen für Einreisen aus Hochinzidenzgebieten.

·        Es gibt keine Ausnahmen für Einreisen aus Virusvarianten Gebieten.

Welche Ausnahmen gibt es für die Einreiseanmeldung für Einreisen aus Risikogebieten (Coronavirus-EinreiseVO)?

Von der Anmeldepflicht gelten fünf Ausnahmen:

1.     Durchreisende durch ein Risikogebiet ohne Zwischenaufenthalt

2.     Durchreisende durch Deutschland bei schnellstmöglichem Verlassen

3.     Sogenannter Kleiner Grenzverkehr: weniger als 24 Stunden im Risikogebiet bzw. in Deutschland

4.     beruflicher Waren-Gütertransport (Straße, Schiene, Schiff und Flugzeug)

5.     Delegationsreise über das Regierungsterminal (Köln/Bonn, Berlin/BB)

Welche Ausnahmen gibt es für die Einreiseanmeldung für Einreisen aus Hochinzidenzgebieten (Coronavirus-EinreiseVO)?

Wie aus Risikogebieten, mit Ausnahme Nr. 4 Personen, Waren und Gütertransport

Welche Ausnahmen gibt es für die Einreiseanmeldung für Einreisen aus Virusvariantengebieten?

Keine.

Welche Testpflicht gilt nach der Coronavirus-Einreiseverordnung?

Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.

Es gibt Ausnahmen für Einreisende aus Risikogebieten und auch – aber weniger Ausnahmen aus Hochinzidenz-Gebieten.

Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss bereits vor der Einreise – gegebenenfalls gegenüber dem Beförderungsunternehmen – nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.

Es gibt für Einreisende aus Virusvarianten Gebieten keine Ausnahmen!

Gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Einreisen aus (normalen) Risikogebieten?

Ja, die Niedersächsische EinreiseVO enthält diverse Ausnahmeregelungen für Einreisen aus (normalen) Risikogebieten (siehe § 1 Absatz 5 bis 8).

Brauche ich in diesen Fällen einen Test nach der Coronavirus-Einreiseverordnung?

Nein, denn es gelten entsprechende Ausnahmen in der Coronavirus-Einreiseverordnung. 

Gibt es in der Niedersächsischen QuarantäneVO Ausnahmen von der Quarantänepflicht bei Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten?

Ja. Vorab: In allen Fällen gilt ohne Ausnahme die Testpflicht nach der Coronavirus-EinreiseVO des Bundes!

In der Niedersächsischen QuarantäneVO sind nur drei Ausnahmen von der Quarantänepflicht geregelt, alle anderen Einreisenden müssen in die Absonderung! Ausnahmen gelten für:

für Durchreisende, die Niedersachsen auf schnellstem Wege verlassen, um die Durchreise abzuschließen.

Wenn der Aufenthalt weniger als 72 Stunden dauert:

Für Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens mit Bescheinigung der Dinglichkeit und Unabdingbarkeit durch den Arbeitgeber/In oder den Auftraggeber/In

Für beruflich bedingten grenzüberschreitenden Personen- Waren oder Gütertransport auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug, sowie Straßenpersonenverkehrsunternehmen, Unternehmen, die Flugzeuge, Schiffe oder Schiffsausrüstung warten; wenn sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit im Ausland aufgehalten haben: Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter (nur Bundespolizei), Besatzungen von Sanitäts- oder Organflügen

Gibt es Abweichungen von den Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Einreisen aus Hochinzidenzgebieten?

Nein, das hat die MusterQuarantäneverordnung des Bundes bislang nicht vorgesehen. Gegebenenfalls werden hier kurzfristig bundeseinheitlich weitere Ergänzungen und weitergehende Einschränkungen erforderlich. Es gelten aber bereits weitreichende Einreiseanmeldepflichten und nur ganz wenige Ausnahmen von der Testpflicht nach der Coronavirus-EinreiseVO.

Braucht man für Ausnahmen von der Quarantänepflicht einen Negativattest?

Ja.

Brauche ich in diesen Fällen auch einen Test nach der Coronavirus-EinreiseVO?

Grundsätzlich ja, nur in ganz wenigen Ausnahmefällen nicht.

Zum Beispiel:

wenn ich Verwandte 1. Grades besuche oder Ehegatten, Lebenspartner, die nicht dem gleichen Haushalt angehören oder Sorgerechts- oder Umgangsberechtigte, nicht unter 72 Stunden.

oder für Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens, die einen Aufenthalt von nicht länger als 72-Stunden erfordern.

Was gilt für Verwandtenbesuche nach der Niedersächsischen QuarantäneVO?

Es gibt eine Ausnahme mit Negativtest für Besuche von

Verwandten 1. oder 2. Grades

Ehegatten oder Lebensgefährten, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und

für Sorgerechtsberechtigte sowie Umgangsberechtigte.

Die Ausnahme gilt für den Besuch von Verwandten in Niedersachsen aus einem (normalen) Risikogebiet. Umgekehrt gilt das auch, wenn ich von einem Verwandtenbesuch aus einem Risikogebiet zurückkehre. Das stellt die jetzige niedersächsische Quarantäneverordnung klar. Habe ich also nach dem Besuch meiner Großmutter zum Beispiel in den Niederlanden einen Negativtest, muss ich nach der Rückkehr nicht in die Quarantäne.

Große Unterstützung für den Ausbau europäischer Strukturen

DAAD fördert Projekt „Enlight Transform“ an der Universität Göttingen mit 750.000 Euro

(pug) Die Universität Göttingen hat als Mitglied des europäischen Hochschulnetzwerks Enlight beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) Fördermittel in Höhe von 750.000 Euro für den weiteren Ausbau europäischer Strukturen eingeworben. Der DAAD fördert damit drei Jahre lang das Projekt „Enlight Transform“, das zentrale Themen des Hochschulnetzwerks verstärken soll. Enlight ist der Zusammenschluss von neun forschungsstarken europäischen Universitäten. Ziel des DAAD ist es, die internationalen Aktivitäten der deutschen Hochschulen zu unterstützen, die sich mit ihren europäischen Partnern erfolgreich als „Europäische Universität“ beworben haben.

Das Projekt Enlight Transform verfolgt vier zentrale Ziele in den Bereichen Forschung, Lehre, gemeinsame Strukturen und regionale Vernetzung. In der Forschung sollen sogenannte „Matchmaking Events“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Partneruniversitäten ermöglichen, gemeinsame Forschungsvorhaben und -anträge zu entwickeln. In der Lehre sind drei Sommerschulen geplant, bei denen sich der wissenschaftliche Nachwuchs zu den von Enlight thematisierten globalen Herausforderungen austauschen, fortbilden und vernetzen kann.

Zu den gemeinsamen Strukturen, die innerhalb des Netzwerks aufgebaut werden, gehören unter anderem ein Doppelabschluss-Masterprogramm in einem der thematischen Schwerpunktbereiche von Enlight sowie die Vernetzung verschiedener Gruppen an den Partneruniversitäten. Die Vernetzung in der Region Göttingen wird unter anderem durch öffentliche Veranstaltungen und Kooperationen mit Partnern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur verstärkt.

„An den Europäischen Hochschulen sollen kommende Generation von Europäerinnen und Europäern in Lehre und Forschung mit dem Wissen und den Fähigkeiten ausgestattet werden, globale Herausforderungen gemeinschaftlich meistern zu können“, so Prof. Dr. Hiltraud Casper-Hehne, Vizepräsidentin für Internationales der Universität Göttingen. „Die zusätzliche Förderung durch den DAAD ist von großer Bedeutung und unterstreicht, dass die ambitionierten Ziele der Europäischen Universitäten langfristig nur erreicht werden können, wenn europäische und nationale Bemühungen Hand in Hand gehen.“

Forschende, Promovierende und Beschäftigte der Universität Göttingen können sich ab sofort auf Förderungen im Rahmen der ersten Göttinger Enlight-Ausschreibung bewerben. Gefördert werden zum Beispiel gemeinsame Forschungs- und Bildungsvorhaben sowie verschiedene Veranstaltungs- und Mobilitätsformate. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2021. Weitere Informationen zu Enlight, den förderungsfähigen Maßnahmen und zur Bewerbung sind unterhttps://enlight-eu.org/index.php/universityabout-us/news-events/158-news/357-1st-goettingen-call-for-applications-in-enlight zu finden.

Kontakt:

Prof. Dr. Hiltraud Casper-Hehne Georg-August-Universität Göttingen Vizepräsidentin für Internationales Wilhelmsplatz 1, 37073 Göttingen Telefon (0551) 39-21031
E-Mail: hiltraud.casper-hehne@zvw.uni-goettingen.de Internet: www.uni-goettingen.de/de/110984.html

Unternehmen bewerten die Standortqualität von Dörfern überwiegend positiv

Forschungsvorhaben „Perspektiven für den Wirtschaftsstandort Dorf“: Interdisziplinäres HAWK-Team legt Bericht vor

In Dörfern finden sich viel mehr Unternehmen als auf den ersten Blick sichtbar ist. Wichtigstes Standortmerkmal ist eine verlässliche Internetverbindung. Und: Die befragten Unternehmen haben die Standortqualität des Dorfs überwiegend positiv bewertet, wozu besonders auch etwa die Attraktivität von Dorf und Landschaft beitragen. Das sind nur zwei Ergebnisse des Forschungsprojektes eines interdisziplinären Teams der Göttinger HAWK-Fakultät Ressourcenmanagement unter Leitung von Prof. Dr. Ulrich Harteisen. Für welche Unternehmen und Branchen können Dörfer ein attraktiver Standort sein und welche Rahmenbedingungen sind erforderlich, um vorhandene Unternehmen in ihrer Entwicklung zu fördern und Gründungen zu unterstützen? Das war die Leitfrage des Projektes. Als Untersuchungsgemeinden wurden drei unterschiedliche ländliche Kommunen aus Südniedersachsen mit insgesamt neunzehn Dörfern aller Größen ausgewählt: der Flecken Bovenden im Landkreis Göttingen vor den Toren des Oberzentrums Göttingen, die etwas weniger zentral gelegene Gemeinde Katlenburg-Lindau im Landkreis Northeim und der deutlich peripherer gelegene Flecken Bevern im Landkreis Holzminden.

Das Forschungsvorhaben mit dem Titel „Perspektiven für den Wirtschaftsstandort Dorf: Eine sozial-empirische Untersuchung von drei Gemeinden in Südniedersachsen (WiStaDo)“ war Bestandteil des Südniedersachsenprogramms des Landes Niedersachsen und wurde vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) der Europäischen Union in Kombination mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert.

Der demographische, wirtschafts- und sozialstrukturelle Wandel hat dazu beigetragen, dass Dörfer immer weniger Arbeits- und Wirtschaftsstandorte sind oder zumindest nicht als solche wahrgenommen werden. In aktuellen Forschungsvorhaben zur ländlichen Wirtschaft fehlte allerdings bisher eine spezifische Analyse des Wirtschaftsstandorts Dorfs. Diese Forschungslücke zu schließen, war Ziel des Vorhabens.

Das konkrete Forschungsdesign des Projekts war dreistufig. In einem ersten Arbeitsschritt wurden die noch vorhandenen Wirtschaftsstrukturen in den Dörfern der ausgewählten Gemeinden vollständig erfasst, da aktuelle Statistiken keinen vollständigen Überblick über die wirtschaftlichen Aktivitäten in den Dörfern lieferten.

Es folgte eine Analyse der Rahmenbedingungen. Diese wurden durch mehr als 50 qualitative Interviews mit Unternehmen sowie Rahmenakteuren und durch eine breit angelegte quantitative Befragung der recherchierten Unternehmen mit einer erfreulich hohen Rücklaufquote von 36 Prozent erforscht.

Die Rechercheergebnisse zeigten eine vielfältige Wirtschaftsstruktur am Wirtschaftsstandort Dorf. Von den 676 zum Erhebungszeitpunkt 2017 mit großer Wahrscheinlichkeit existierenden Unternehmen gehörten immerhin noch 14 Prozent zum primären, 22 Prozent zum sekundären und fast zwei Drittel zum tertiären Sektor. Damit ist der Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft sehr weit fortgeschritten. Der sogenannte primäre Sektor bezeichnet dabei die Gewinnung von Rohstoffen, wie zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft. Der sekundäre Sektor befasst sich mit der Verarbeitung dieser und der tertiäre Sektor umfasst alle Dienstleistungen.

„Bemerkenswert ist, dass alle Dörfer, unabhängig von ihrer Größe, relativ viele Unternehmen aufweisen. Ein erstaunliches Phänomen war, wie viele davon nicht unmittelbar sichtbar sind, weder visuell, zum Beispiel durch Schilder, noch digital, also durch eine Homepage“ sagt Dr. Tobias Behnen.  Bei der Unternehmensgröße gibt es einen ganz klaren Schwerpunkt bei Kleinstunternehmen (1-9 Beschäftigte) und Kleinunternehmen (10-49 Beschäftigte). Viele sind Solo-Selbstständige, mittelgroße Unternehmen (50-249 Beschäftigte) hingegen sind selten, noch größere gar nicht vorhanden. Bemerkenswert ist die Standorttreue von Unternehmen jeder Größe: Über zwei Drittel sind seit mindestens zehn Jahren am heutigen Standort.

Die befragten Unternehmen haben die Standortqualität des Dorfs überwiegend positiv bewertet, wozu besonders auch die weichen Standortmerkmale, wie etwa die Attraktivität von Dorf und Landschaft, beitragen. Wichtigstes Standortmerkmal ist eine verlässliche Internetverbindung. Handlungsbedarf sehen die Unternehmen insbesondere bei der Verfügbarkeit und Qualifikation von Arbeitskräften. Diese kommen im Durchschnitt mehrheitlich aus der Gemeinde, in dem die Unternehmen ansässig sind. Nach ihren Zukunftsaussichten am Standort gefragt, äußerten sich die Unternehmen überwiegend nicht negativ: 35 Prozent erwarten für die nächsten fünf Jahre ein Wachstum, 46 Prozent eine stabile Unternehmensentwicklung.

Im Rahmen der Untersuchung konnten auch die Vernetzungsstrukturen der Unternehmen ermittelt werden. Bürgermeister und die Gemeindeverwaltungen, aber auch die Hausbanken, sind die wichtigsten Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Unternehmensentwicklung geht.

Die lokale Verankerung der Unternehmen ist gut. Etwa drei Viertel der Unternehmerinnen und Unternehmer wohnen in dem Dorf, in dem auch das Unternehmen ansässig ist. Je kleiner das Unternehmen ist, desto größer ist die Nähe zwischen Arbeits- und Wohnort. Nicht selten wird die wirtschaftliche Tätigkeit in der eigenen Wohnung oder zumindest im Wohngebäude ausgeübt. Über 90 Prozent der Befragten beurteilen die Lebensqualität im Dorf als gut oder eher gut. Die räumliche und soziale Verbundenheit mit dem Dorf trägt auch wesentlich dazu bei, dass sich die Unternehmerinnen und Unternehmer, zum Beispiel durch Spenden oder auch als Privatperson, etwa in Vereinen, engagieren. Konflikte mit den Nachbarn gibt es, sie sind aber selten. Weit überwiegend wird Wirtschaft im Dorf als Teil des Dorflebens akzeptiert.

Neben Initialmaßnahmen für die im Projekt beteiligten Gemeinden wurden drei übertragbare Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Dorf abgeleitet:

1. Entwicklung eines Standortmarketings, welches das Dorf als Wohnort und Wirtschaftsstandort für Unternehmerinnen und Unternehmer vorstellt.
2. Aufbau von Strukturen einer lokalen Wirtschaftsförderung auf Gemeindeebene und die noch bessere Einbindung in regionale Netzwerke sowie die Nutzung von regionalen Beratungsangeboten.
3. Aktive Flächenentwicklung des Wirtschaftsstandorts Dorf, indem Mischgebiete im Dorf gezielt auch weiterhin ausgewiesen werden.

Im Ergebnis wird das Dorf nicht nur als vitaler und attraktiver Wirtschaftsstandort empfunden, sondern es ist für die große Mehrheit der Unternehmerinnen und Unternehmer auch ein bevorzugter Wohn- und Lebensraum. Mit den dortigen Bürgermeistern und Gemeindeverwaltungen wurde im Projekt sehr eng kooperiert. Ein Projektbeirat mit Vertretern der regionalen Wirtschaftsförderung und der Kammern wirkte unterstützend.

Der Forschungsbericht wurde nun als Band 2 der ZZHH-Berichte, einer Publikationsreihe des Zukunftszentrums Holzminden-Höxter, veröffentlicht (https://das-zukunftszentrum.de/wp-content/uploads/2021/01/ZZHH-Bericht-02-20_Wirtschaftsstandort-Dorf.pdf).

Ansprechpartner

Prof. Dr. Ulrich Harteisen
ulrich.harteisen@hawk.de
Dr. Tobias Behnen
tobias.behnen@hawk.de

Dorf Lobach im Weserbergland, Samtgemeinde Bevern  (Foto: Tobias Behnen)


Nebeneinander von Tradition und Innovation im Dorf Elvershausen, Gemeinde Katlenburg-Lindau (Foto: Ulrich Harteisen)

Luftbild der Ortschaft Katlenburg, Gemeinde Katlenburg-Lindau (Foto: Hans Ulrich Wiese)

Collage: Wirtschaft in der Gemeinde Katlenburg-Lindau (Foto: Ulrich Harteisen)