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IHKN fordert Differenzierung, Planbarkeit und unternehmerische Freiheit für Unternehmen

'@shutterstock / docstockmedia

„Es ist für die mehr als 495.000 gewerblichen Unternehmerinnen und Unternehmer in Niedersachsen ein gutes Signal, dass das Land Niedersachsen nun einen Stufenplan zur Wiederöffnung des wirtschaftlichen Lebens in Deutschland erarbeitet hat. Dennoch gibt es aus Sicht der niedersächsischen Wirtschaft auch Nachbesserungsbedarf“, stellt Hendrik Schmitt, Hauptgeschäftsführer der IHK Niedersachsen (IHKN) fest.

Aus Perspektive der Wirtschaft ist es wichtig, dass der Stufenplan auf Länder- bzw. Landkreisebene regional differenziert angewandt werden kann – immer basierend auf dem tatsächlichen Infektionsgeschehen vor Ort. Bundeseinheitliche Regelungen dürften nur dann greifen, wenn beispielsweise durch Übernachtungs- oder Einkaufstouren zwischen den Ländern Infektionsrisiken unnötig erhöht würden. „Wir möchten, dass Niedersachsen schnell eine gute Test- und Impfstrategie etabliert und diese mit den Wiederöffnungsmaßnahmen koppelt. Eine hohe Impfrate oder aussagekräftige Testungen würden das Hochfahren der Wirtschaft sinnvoll flankieren“, fordert Schmitt.

„Im vorliegenden Entwurf des Stufenplans 2.0 wird aktuell nicht klar definiert, welche Vorlaufzeiten für den Wechsel zwischen den einzelnen Stufen vorgesehen sind. Hier muss nachgebessert werden. Außerdem ist der Stufenplan ist mit sechs Stufen sehr kleinteilig“, ergänzt Frank Hesse, Sprecher Wirtschaftspolitik und Mittelstand der IHKN. Hesse stellt klar, dass Planbarkeit wie sie beispielsweise für Feierlichkeiten in der Gastronomie oder für Veranstaltungen nötig ist, durch den jetzigen Stufenplan nicht möglich ist. „Wenn das so bleibt, werden unternehmerische Existenzen in Niedersachsen weiter gefährdet.“

Aus Sicht der IHKN müssen die Corona-Regelungen alle Unternehmerinnen und Unternehmern, sei es im Handel, im Tourismus oder im Dienstleistungssektor, fair und gleichbehandeln. Dieses Ziel ist durchaus herausfordernd, da zum Beispiel unterschiedliche Vertriebsformen, etwa im Handel, unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten haben.

Die IHK Niedersachsen rät der Landesregierung ausdrücklich davon ab, den sog. „R-Wert“ als Bewertungsgrundlage zu nutzen, da selbst das RKI in seinen täglichen Berichten stets auf die begrenzte Aussagekraft dieses Werts hinweist.

„Wir wünschen uns jetzt einen positiven Ausblick. Der Lockdown darf keinen Tag länger dauern als unbedingt notwendig. Volle unternehmerische Freiheit ohne Corona-Einschränkungen ist das Ziel“, so Schmitt.

Die IHK Niedersachsen hat zum Entwurf des Corona-Stufenplans 2.0 eine detaillierte Stellungnahme abgegeben, die auf der Website der IHK Niedersachsen unter diesem Link einsehbar ist.

www.ihk-n.de

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