Notfallreserve des Landes für medizinische Einrichtungen reserviert
Das Land Niedersachsen hat am (heutigen) Dienstag eine Teillieferung von 150.000 medizinischen Schutzmasken erhalten. Die Bestellung war am 1. März aufgegeben worden. Ursprünglich waren 320.000 Masken bestellt worden. „Diese Teillieferung ist hoch willkommen. Gleichzeitig muss man festhalten, dass sie den tatsächlichen Bedarf bei weitem nicht decken kann. Es herrscht überall in Europa ein eklatanter Mangel“, erklärte Gesundheits-Staatssekretär Heiger Scholz, der den Corona-Krisenstab der Landesregierung leitet. Auf eine weitere Lieferung von 1,4 Millionen bestellter medizinischer Schutzmasken wartet das Land noch.
Vor Journalisten in Hannover machte Scholz zudem deutlich, dass die vorhandenen medizinischen Schutzmasken sehr gezielt eingesetzt werden müssten. „Sie gehen dorthin, wo sie am allernötigsten gebraucht werden: dort, wo Corona-Patienten behandelt werden.“ Einer Maskenpflicht für die Bevölkerung, wie sie derzeit diskutiert wird, erteilte Scholz eine deutliche Absage: „Wer jetzt propagiert, alle sollen mit einer medizinischen Maske in der Öffentlichkeit herumlaufen, der gefährdet die Gesundheitsversorgung in diesem Land.“
Mundschutze aus Papier oder selbstgenähte Schutztücher bewahren die Trägerin oder den Träger nicht vor einer Infektion. Ein positiver Effekt stellt sich lediglich dann ein, wenn unwissentlich Infizierte durch einen solchen einfachen Mundschutz eine Tröpfchenübertragung des Krankheitserregers auf andere Mitmenschen verhindern. „Dafür müssen aber die wenigen wichtigen medizinischen Mundschutze nicht verschwendet werden“, sagte Scholz.
Mit den heute gelieferten 150.000 medizinischen Schutzmasken erhält das Land erst einmal Ersatz für die Notfallbestände, die in den vergangenen Tagen auf dem Wege der Amtshilfe an Kommunen herausgegeben worden waren. Aus diesem Bestand deckt das Land ausschließlich akute Notfallbedarfe. Ein solcher Fall liegt nur dann vor, wenn Krankenhäuser, Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen sowie sonstige medizinische und soziale Einrichtungen ihren Betrieb nur noch für eine Woche oder weniger aufrechterhalten können. Dieses müssen sie ihrer kommunalen Katastrophenschutzbehörde anzeigen, die dann ein Amtshilfeersuchen bei der zuständigen Stelle beim Land stellen kann. In dem Amtshilfeersuchen muss belegt sein, dass zuvor ernsthaft und nachweislich eigene Beschaffungsbemühungen unternommen worden sind.
Zwei Mal täglich werden die vorliegenden Anträge der Katastrophenschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der Region Hannover gesichtet und priorisiert. Die Verteilung des Materials erfolgt nach Dringlichkeit. Das Kompetenzzentrum im Innenministerium hat bislang 125 Amtshilfeersuchen ganz oder teilweise bedienen können (Stand: Dienstag 14:00 Uhr).
Noch kein Kommentar, Füge deine Stimme unten hinzu!