Personen, die nach einem Aufenthalt in Schweden zurück an ihren Wohnort in Niedersachsen kommen, müssen sich jetzt in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies teilte das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heute (Sonntag) mit. Schweden hat die für die Regelung maßgebliche sogenannte Inzidenz von 50 infizierten Personen pro 100.000 Einwohner am Wochenende überschritten.
Die Quarantäne wird in § 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus geregelt. Dementsprechend müssen sich aus Schweden einreisende Personen unverzüglich in die eigene Wohnung oder an den gewöhnlichen Aufenthaltsort begeben. Zudem sind sie verpflichtet, sofort das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Abhängig vom Gesundheitszustand legt das Gesundheitsamt dann die Regeln für die Quarantäne fest. Zwingend geboten ist ein Zuhausebleiben für 14 Tage. Einkäufe und selbst kurze Aktivitäten an Orten, wo sich andere Menschen aufhalten, müssen unterbleiben. Die Auflagen des Gesundheitsamtes sind bindend.
Mehr zum Thema Quarantäne finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-quarantane-187498.html
Die aktuellen Inzidenzen für Europa finden Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts:
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