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Unternehmerinnen begrüßen Maßnahmen gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie und mahnen: „Für die besonders stark betroffenen KMU reichen sie nicht!“

VDU

Für die Unternehmerinnen des VdU haben die Sicherung der Gesundheitsversorgung und Präventionsmaßnahmen zur Verlangsamung der Pandemie absolute Priorität. Sie nehmen ihre Verantwortung als Arbeitgeberinnen wahr, indem sie in ihren Unternehmen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter*innen ergreifen und die Sozialkontakte auf ein Mindestmaß beschränken. Instrumente wie flexibles Arbeiten, der kurzfristige Abbau von Überstunden wie auch der Einsatz von Urlaub, um eine Betreuung von Kindern sicherzustellen, finden bereits Anwendung. Zudem hat der VdU allen Mitgliedern empfohlen, Veranstaltungen abzusagen und selber das Verbandsleben vorläufig eingestellt.

Die Unternehmerinnen unterstützen das Vorgehen der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmen und Beschäftigte. Der VdU betont, dass kleine und mittlere Unternehmen von den Auswirkungen der Lieferengpässe und Auftragssaufälle unmittelbar und am stärksten betroffen sind. Insbesondere Einzelunternehmerinnen sowie Unternehmerinnen aus der Kreativwirtschaft sowie Gastronomie und Hotellerie bangen jetzt schon um ihre Existenz. Der VdU begrüßt ausdrücklich das am 13. März von den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen vorgestellte Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Auswirkungen des Coronavirus. Wichtig für die Unternehmerinnen ist nun der angekündigte unkomplizierte, schnelle Einsatz der Maßnahmen und deren Ausweitung, um kleine und mittlere Unternehmen bei den existenziellen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, besser und passgenauer zu unterstützen.

Kurzarbeitergeld
Der VdU appelliert an eine unbürokratische Beantragung sowie schnelle Zahlung des Kurzarbeitergelds. „Es ist zu befürchten, dass das Kurzarbeitergeld in vielen Fällen nicht ausreicht und nicht schnell genug für Entlastung sorgt“, gibt die Präsidentin des VdU, Jasmin Arbabian-Vogel, zu bedenken. Zwar könne jetzt auch für Leiharbeiter und die Sozialbeiträge Kurzarbeitergeld beantragt werden, allerdings weiterhin nicht für die Beschäftigten aus Verwaltung und die Führungskräfte. Die Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit in Höhe von maximal 67 Prozent wird aller Voraussicht nach für viele Betriebe nicht reichen.

Zinslose Steuerstundungen
Der VdU macht sich für großzügige zinslose Steuerstundungen stark. „Diese müssen alle Steuerarten umfassen, neben Ertragsteuern auch Umsatzsteuern, Einkommensteuer sowie Körperschaftsteuer. Die Senkung der Mehrwertsteuersätze, verbesserte Abschreibungsbedingungen und eine großzügige Gewährung des Investitionsabzugs könnten ebenso für Erleichterung sorgen wie die Senkung der Sozialabgaben“, sagt die Präsidentin des VdU.

Liquiditätssicherung
Darüber hinaus braucht es nach Auffassung des Verbands weitergehende Liquiditätssicherungs- und Solvenzhilfen, um Insolvenzen von gesunden kleinen und mittleren Unternehmen zu verhindern. Kurzfristige Kreditvergabe darf nicht zu den üblichen Rating- und Eigenkapitalkriterien erfolgen. „Jede Hilfe zur Zahlungsfähigkeit ist in dieser Krisensituation willkommen, es darf allerdings nicht vergessen werden, dass Rückzahlungen oder Stundungen nur möglich sind, wenn die Unternehmen die Krise überwinden“, warnt Jasmin Arbabian-Vogel. Ein nicht unerheblicher Teil der Umsätze ist nicht nur verschoben, sondern wird absehbar ausfallen.

Der VdU warnt, davor, Solidarität allein als Aufgabe der Unternehmen zu sehen. Die Angebote zu flexiblen Arbeiten sind bereits eine große Herausforderung für viele Betriebe. Bei Quarantänemaßnahmen müsse es möglich sein, eine generelle Betriebsruhe oder das individuelle Einbringen von Überstunden und Urlaub anzuordnen. Der VdU fordert daher, die Erfahrungen, die in den kommenden Wochen gemacht werden, zum Anlass zu nehmen, um weitere Regelungen zu reformieren.

Arbeitszeitgesetzgebung
„Die große Zahl der nun flexibel zu Hause arbeitenden Arbeitnehmer unterbricht für die Familienarbeit mehrfach am Tag die Arbeitszeit und verteilt sie flexibel über die Arbeitswoche. Es zeigt sich in dieser Situation einmal mehr, dass die Regelungen zu Ruhezeiten längst nicht mehr zeitgemäß sind“, betont die VdU-Präsidentin.

Sozialversicherungsbeiträge
Auch die Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge könnte nun zu einer echten Liquiditätshilfe werden.

Kinderbetreuung
Die betrieblich organisierte Kinderbetreuung muss entschädigt werden. Generell muss Kinderbetreuung steuerlich absetzbar sein.

Verdienstgrenze bei Minijobs
In vielen der jetzt genannten systemrelevanten Branchen insbesondere in der Pflege und in der Aufrechterhaltung des Betriebs in Krankenhäusern (Reinigung, Versorgung), aber darüber hinaus auch im Lebensmitteeinzelhandel sowie der Gastronomie sind personelle Engpässe durch Ausfälle von Beschäftigten bei gleichzeitig erhöhtem Personalbedarf ein Problem. Eine wichtige Maßnahme wäre die temporäre Ausweitung der Minijob-Verdienstgrenze in diesen Branchen, um durch finanzielle Anreize die Möglichkeit der Minijobber für Überstunden zu erhöhen.

 

Über den VdU

Im Verband deutscher Unternehmerinnen e.V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.

www.vdu.de

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