Ernten im Winter: Frische Salate aus dem Hochbeet

Expertin der Niedersächsischen Gartenakademie der Landwirtschaftskammer gibt Tipps
 
Bad Zwischenahn – Ob es dem Klimawandel, unseren Verzehrgewohnheiten oder unserer Neugierde gegenüber neuen Formen des Gemüsegärtnerns geschuldet ist: Die Praxis und das Wissen um den Gemüsegarten hat sich heute verändert. Der Rat, den Garten im Oktober „winterfest“ zu machen, Beete abzuräumen, Restgemüse spätestens Ende Oktober zu ernten, Gründüngung auszusäen, Gartengeräte zu säubern und die letzten Frischgemüse aus dem Garten im Keller oder im Schuppen einzulagern, steckt vielfach noch in unserem überlieferten Praxiswissen.
 
Doch längst sind die Voraussetzungen für eine ganzjährige Nutzung und Beerntung der Gartenbeete und Hochbeete gegeben, wie Mechtild Ahlers von der Niedersächsischen Gartenakademie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) erklärt: „Das frische Ernten von Salaten ist heute jederzeit möglich. Einerseits durch die höheren Temperaturen und die Verlagerung der wirklich kalten Tage bis fast Ende Januar, andererseits durch Neuzüchtungen und besondere Kulturformen wie beispielsweise Hochbeete.“ Aktives Bodenleben, reichlich Rottematerial und ausreichend Nährstoffe sorgen im Hochbeet für „warme Füße“ und Nahrung bis tief in den Winter.
 
Lust auf frische Ernte macht auch das Hochbeet mit Dachaufsatz aus dem Bäuerlichen Nutzgarten der LWK im Park der Gärten in Bad Zwischenahn. Weil der Platz im Frühherbst noch durch die Herbstfrüchte besetzt war, wurden sowohl der Feldsalat, der Salanova-Salat wie auch der „Scharfe Zahn“, ein Blattsenf, an anderer Stelle vorgezogen und als Jungpflanzen Ende Oktober ins Hochbeet eingesetzt.
 
Wer über keinen komfortablen Dachaufsatz verfügt, kann sich auch mit einem doppelt übergespannten Vlies behelfen, der als Tunnel über das Hochbeet gezogen wird. Auf diese Weise ist eine ganzjährige Ernte von frischen Salaten, Kräutern und frischem Zwiebellaub oder Lauch möglich. Dabei sollten Gemüsearten und -sorten zum Tragen kommen, die robust sind und an kalten Tagen und Nächten nicht gleich zusammenbrechen. Hierzu zählen laut Ahlers schnelle Blattgemüse wie: Winterportulak, Feldsalat, Eichblattsalat, Schnittsalat „Crispita“, ausgereifte Rucolapflanzen, fein gekrauster Endiviensalat, Blattsenf, Radicchio, junge Salanova-Salate (attraktive Blattrosetten, die sich sehr schön durch oberflächlichen Schnitt ernten lassen) und robuste Spinatsorten, die durchaus für den Spätanbau mit Winterschutz geeignet sind. Je intensiver das Licht eindringen kann, umso besser entwickeln sich die Pflanzen unter der Wintersonne, das macht der Glasaufsatz des Hochbeetes im bäuerlichen Nutzgarten der LWK deutlich.
 
Rat bei allen Gartenfragen erhalten Sie auch im Winter über das Gartentelefon der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Niedersächsische Gartenakademie, am Montag und am Freitag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr unter 04403/983811.
 
Ende Oktober: Weil der Platz im Frühherbst noch durch die Herbstfrüchte besetzt war, wurden sowohl der Feldsalat, der Salanova-Salat wie auch der „Scharfe Zahn“, ein Blattsenf, an anderer Stelle vorgezogen und als Jungpflanzen Ende Oktober ins Hochbeet im Bäuerlichen Nutzgarten der Landwirtschaftskammer im Park der Gärten in Bad Zwischenahneingesetzt. (Bild: Mechtild Ahlers/LWK Niedersachsen)
 
Mitte Dezember: Das Hochbeet aus dem Bäuerlichen Nutzgarten der Landwirtschaftskammer Niedersachen im Park der Gärten in Bad Zwischenahn Mitte Dezember: Aktives Bodenleben, reichlich Rottematerial und ausreichend Nährstoffe sorgen für „warme Füße“ und Nahrung bis tief in den Winter. (Bild: Mechtild Ahlers/LWK Niedersachsen)

Wartungsarbeiten: Seeschleuse Leysiel wird der Stöpsel gezogen

Krummhörn/Aurich. Es ist Sperrwerk, Siel und Seeschleuse zugleich: Das Sperrwerk Leysiel an der Spitze der markanten Deichnase Leyhörn bei Greetsiel zählt zu den wichtigsten wasserwirtschaftlichen Anlagen Ostfrieslands. Anfang Februar wird der 120 Meter langen Schleuse buchstäblich der „Stöpsel gezogen“: Die Anlage wird im Rahmen routinemäßiger Wartungsarbeiten für rund drei Wochen vollständig trockengelegt. Auch der Schiffsverkehr ist betroffen.

Man kennt es von Auto, Fahrrad und Co.: Ohne regelmäßige Pflege und Wartung folgt nicht selten ein böses Erwachen. Damit es bei der Schleuse im Sperrwerk Leysiel am Rande Ostfrieslands gar nicht erst soweit kommt, führt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) neben permanenten Unterhaltungsarbeiten alle zwei Jahre eine umfassende Wartung der Anlage durch. Der NLWKN ist Betreiber des Sperrwerks Leysiel, das seit 1991 dafür sorgt, dass die im Greetsieler Hafen liegende Fischerei- und Sportbootflotte die Nordsee unabhängig von Ebbe und Flut erreichen kann.

Im Rahmen der rund dreiwöchigen Arbeiten wird nach dem vollständigen Abpumpen des Wassers zunächst eine Treppe in die 14 Meter breite Schleusenkammer eingebaut. „Über sie können unsere Kollegen den Boden der Schleuse erreichen, der sonst mit Wasser bedeckt ist“, erläutert Armin Heine von der NLWKN-Betriebsstelle Aurich. Neben einer Reinigung des Bodens von Muscheln und Unrat stehen vor allem die Reinigung der Stemmtore und die Kontrolle und gegebenenfalls die Ausbesserung des Korrosionsschutzanstrichs auf dem Programm. „Im weiteren Verlauf führen wir Funktionskontrollen der Stemmtore, der Hubschütze und der Zentralschmierungen sowie Sichtkontrollen des Betons durch“, so Heine. Abgeschlossen werden die Arbeiten mit einer Dichtigkeitsprüfung der Tore.

Größere Schäden erwarten die Küstenschutz-Experten nicht: Die Stemmtore laufen problemlos. Auswirkungen haben die Arbeiten vor allem auf die Fischer und Sportbootfahrer im Greetsieler Hafen: Zwischen dem 1. und 19. Februar muss die Schleuse für den Schiffsverkehr gesperrt bleiben.


© NLWKN

Nachfolge in der Führung bei Kappa optronics

Bei Kappa optronics, dem Spezialisten für „Kameras und Vision Systeme für alles was fährt und fliegt“, hat Johannes Overhues zum 1. Mai 2020 die Geschäftsführung übernommen. Er löst damit Christian Stickl ab, der die Führung von Kappa vor 4 Jahren übernahm. Stickl legt die Führungsaufgabe in jüngere Hände und scheidet nach einer Übergangszeit aus dem Unternehmen aus.

Mit seinem einmaligen Know-how ist Kappa optronics zukunftssicher aufgestellt und selbst unter erschwerten Corona-Bedingungen auf einem stabilen und profitablem Wachstumskurs. Unter anderem wurde Kappa 2019 von Airbus als „Best Innovator Overall“ unter allen Lieferanten ausgezeichnet. Overhues steht gegenüber Kunden, Partnern und Lieferanten für Kontinuität. Er wird die eingeschlagene Richtung in drei Business Units Aviation, Defense-Land und Vision Solutions konsequent weiterentwickeln.

Als Dipl.-Ing. der Verfahrenstechnik bringt Overhues einschlägige Erfahrung aus dem Umfeld industrieller Wärmebildkameras und der Mess- und Regelungstechnik mit. Zuletzt war er als CEO der GHM Messtechnik GmbH tätig, die er zu erfolgreicher Internationalisierung und profitablem Wachstum führte. Davor war er in unterschiedlichen Unternehmen als CEO und Vertriebsleiter tätig, unter anderem bei GEA Group, MKS Instruments und Lumasense Technologies (jetzt Advanced Energy).

Johannes Overhues: „Die Gesellschafter und ich danken Christian Stickl für seinen Einsatz und seine engagierte Arbeit in den vergangenen vier Jahren. Neben einer Spitzenstellung bei flugtechnisch zertifizierten Kamerasystemen verfügt Kappa über hervorragende weitere Portfolioprodukte, beispielsweise im Bereich der Rundum-Sichtsysteme auf Fahrzeugen. Unser Alleinstellungsmerkmal, hervorragende Bildqualität für eine intuitive und sichere Bedienbarkeit, werden wir für unsere Kunden weiter ausbauen. Kappa optronics steht für minimale Latenz bei absolut rauesten Umgebungsbedingungen.“

www.kappa-optronics.com/de/

Krisenresilienz made in Germany

Deutschland hat die Corona-Pandemie rascher unter Kontrolle gebracht als viele andere Länder. Die Pandemie-bedingten Schäden für die Wirtschaft haben zu einer Kehrtwende in der Fiskalpolitik geführt, aufgrund derer Deutschland die Krise wohl besser überstehen wird als andere Länder – auch wenn die Auswirkungen nichtsdestotrotz beträchtlich sein dürften. Zu dieser deutlich höheren Krisenresilienz haben unseres Erachtens sechs strukturelle Eigenschaften der deutschen Gesellschaft beigetragen. Aufgrund dieser Krisenresilienz dürfte Deutschland nach der Überwindung der Corona-Pandemie eine bessere Position unter den wichtigen Industrieländern einnehmen. Damit dürfte der Druck auf Deutschland bestehen bleiben, auch auf mittlere Sicht großes (finanzielles) Engagement innerhalb der EWU/EU zu zeigen.

Für weitere Fragen/Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: mailto:marketing.dbr@db.com

Um Ihre Abonnements zu verwalten, besuchen Sie uns im Web!

https://www.dbresearch.de

Deutschland-Monitor abbestellen

Um unser Research lesen zu können, brauchen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie kostenfrei von folgender Website herunterladen können: http://www.adobe.de/products/acrobat/download/readstep.html

Sport auch mit Kontakt in festen Kleingruppen ab Montag wieder möglich – bis zu 500 Zuschauer erlaubt

Pistorius: „Wenn Teilnehmende der Trainingsgruppe nachverfolgt werden können, können wir das verantworten“

Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert. Das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 6. Juli 2020, geplant. Die neue Verordnung sieht unter anderem weitere Lockerungen der Auflagen insbesondere für die Sportausübung vor.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „In den vergangenen Wochen haben wir Schritt für Schritt den Sportbetrieb wieder aufgenommen und die Beschränkungen gelockert. Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgte die Öffnung der Sporthallen – immer mit Abstand und viel Disziplin bei den notwendigen Hygienemaßnahmen. Die Sportlerinnen und Sportler haben sich vernünftig und entsprechend der jeweiligen Neuregelungen verhalten, so dass wir nun den nächsten und großen Schritt Richtung Normalität gehen können. Ich danke allen Sportlerinnen und Sportlern für ihren Teamgeist, ihre Geduld und ihre Rücksichtnahme.“

Im Grundsatz gilt weiterhin die kontaktlose Sportausübung mit einem Abstand von zwei Metern. Die Hygienemaßnahmen und die Abstandsgebote insbesondere auch beim Zutritt zur Sportanlage gelten weiterhin. Abweichend davon soll zukünftig aber auch die Sportausübung in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen zulässig sein.

Pistorius: „Wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainingsgruppe klar benannt werden und nachverfolgt werden können, können wir die Sportausübung in diesem Rahmen auch mit Kontakt wieder zulassen. So wichtig und richtig das kontaktlose Training auch war: Fußball, Handball, Boxen, Beachvolleyball und viele andere Sportarten machen doch erst mit einem Zweikampfverhalten und einem „echten Gegenüber“ so richtig Spaß und Sinn. Auch die Wassersportler können sich freuen, dass in Gruppengröße wieder gerudert werden darf. Ich setze darauf, dass sich die Sportlerinnen und Sportler weiterhin genauso vernünftig und rücksichtsvoll verhalten wie bisher, um Neuinfektionen zu vermeiden.“

Darüber hinaus sind bei Sportveranstaltungen anstelle der bisherigen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer ab Montag 500 erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Zuschauern eingehalten wird, wenn es sich nicht um eine gemeinsame Gruppe von maximal zehn Personen handelt. Außerdem müssen die Gäste Sitzplätze einnehmen.

Hintergrund:
Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ist zulässig, wenn
1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,

2. ein Abstand von mindestens zwei Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden.

Künftig ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Gleiches gilt auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum.

Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einhält. Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie Zuschauen im Sitzen und Dokumentation der Anwesenden.

Näheres kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden.

Auf dieser Homepage finden Sie zudem die wichtigsten Fragen und Antworten:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html#Corona_FAQ_Rubriken

Die LSB-Hotline zu den Folgen der Corona-Krise für die Sportorganisation ist von Montag bis Freitag zwischen 10 und 16 Uhr unter der Telefonnummer 0511 1268 210 erreichbar. Möglich sind auch Anfragen per Mail (info@lsb-niedersachsen.de)

Naturschützer lassen Unken frei

Passend zu den Regenfällen der letzten Tage lassen Naturschützer aus dem EU-Naturschutzprojekt LIFE BOVAR in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde Hildesheim am Mittwoch, dem 08.07.2020 rund 70 Gelbbauchunken frei.

Die Wiederansiedlung erfolgt im Amphibienbiotop Ochtersum, welches Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura – 2000 ist. Hier an der Schwelle vom Bergland zur Börde hat die Gelbbauchunke eines ihrer nördlichsten Vorkommen und somit ist die Stadt Hildesheim dem Schutz dieses kleinen Lurches besonders verpflichtet.

Die Gelbbauchunke (Bombina variegata) ist streng geschützt und in Niedersachsen vom Aussterben bedroht. Im Amphibienbiotop Ochtersum leben derzeit nur noch wenige Tiere. Nachschub an Jungtieren kommt jetzt aus den Zuchtstationen des NABU Rinteln und des Schulbiologiezentrums Hildesheim.

Ihre natürlichen Lebensräume hatte die Gelbbauchunke – auch Bergunke genannt – in den Bachauen des Berglands. Dort eroberte sie besonnte Feuchtbiotope, die durch Überschwemmungen ständig in Bewegung sind. Durch Hochwasserschutz und intensive Landnutzung sind diese dynamischen Lebensräume weitgehend verschwunden, und daher findet man die Unke heute vor allem in Tongruben, Steinbrüchen oder Fahrspuren auf Truppenübungsplätzen.

Im Vorfeld wurden vor Ort bereits neue Kleinstgewässer mit dem Bagger ausgehoben und Versteckmöglichkeiten angelegt.

“Die Gelbbauchunke ist eine sogenannten Pionierart. Das heißt, sie besiedelt als eine der ersten Arten neue Lebensräume. Wenn wir der Gelbbauchunke helfen, ist das also auch für viele weitere Arten gut”, so Projektmitarbeiter Christoph Petersen.

 

Fotos: Schulbiologiezentrum

Prämiensparen: Banken ignorieren Schlichtungsspruch Kündigung der Bonuspläne werden nicht zurückgenommen

• Ombudsmänner bestätigen Einschätzung der Verbraucherzentrale

• Raiffeisen-Volksbank eG Aurich und VR-Bank eG Osnabrücker Nordland nehmen vorzeitige Kündigungen der Bonuspläne trotz Schlichtungsvorschlag nicht zurück

• Betroffenen Bankkunden bleibt nur die gerichtliche Klärung

Weder die Raiffeisen-Volksbank eG Aurich noch die VR-Bank eG Osnabrücker Nordland nehmen die Schlichtungsvorschläge der Ombudsmänner an. Beide halten an den vorzeitigen Kündigungen der Prämiensparverträge fest. Damit sind die Schlichtungsverfahren gescheitert. Um ihr Recht durchzusetzen, bleibt den betroffenen Sparern jetzt nur die gerichtliche Klärung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert die Haltung der Banken. Trotz eindeutiger Rechtslage verweigern sie Kunden, die Verträge zu erfüllen.

Ende 2019 hatten die beiden niedersächsische Volksbanken VR-Bonussparverträge vorzeitig gekündigt, obwohl eine Bonusstaffel bis zum 22. beziehungsweise 25. Ansparjahr vertraglich vereinbart war. „Die Kündigung ist bundesweit bisher einzigartig und für uns nicht nachvollziehbar“, erklärt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wir hatten daher an die beiden Volks- und Raiffeisenbanken appelliert, die Verträge zu erfüllen und die vorzeitig ausgesprochenen Kündigungen zurückzunehmen.“

Da der Widerruf der betroffenen Sparer erfolglos blieb, wurde ein Schlichtungsverfahren beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) eingeleitet. Das Ergebnis ist in beiden Fällen eindeutig: Die Ombudsmänner sehen die ausgesprochenen Kündigungen als unwirksam an. Bei der Raiffeisen-Volksbank Aurich empfehlen sie, das vertraglich vereinbarte Zinsversprechen für die insgesamt 22 Ansparjahre zu erfüllen und den Vertrag entsprechend fortzusetzen. Bei der VR-Bank Osnabrücker Nordland war die Bonusstaffel sogar bis nach dem 25. Ansparjahr vereinbart worden. Hier sieht der Schlichtungsvorschlag vor, den Ratensparvertrag bis zu diesem Zeitpunkt fortzuführen.

Trotz der eindeutigen Rechtslage haben inzwischen beide Banken die Vorschläge der Ombudsmänner abgelehnt. Damit ist das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren gescheitert. „Es ist mehr als bedauerlich, dass sich einzelne Banken nicht verpflichtet fühlen, Verträge zu erfüllen“, sagt Gernt. „Wer nicht bereit ist, Fehler einzugestehen, wird verloren gegangenes Vertrauen kaum zurückgewinnen.“

Da die Beteiligten nach der BVR-Verfahrensordnung nicht zur Annahme eines Schlichtungsvorschlages verpflichtet sind, bleibt den betroffenen Sparern nur die gerichtliche Klärung.

www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

Cyber-Kriminelle: Jedes vierte Unternehmen wird Opfer von Internet-Attacken

Unternehmen müssen wachsam sein: Angriffe über die IT-Systeme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nehmen zu, weil Cyber-Kriminelle immer häufiger Sicherheitslücken ausfindig machen. Die VGH Versicherungen geben Tipps, wie Firmeninhaber und Gewerbetreibende aus dem KMU-Bereich erkennen können, ob sich bei ihnen Sicherheitslücken auftun, und wie sie sich effektiv gegen Angriffe schützen.

Online-Betrüger, Erpresser und Hacker haben es zuletzt vermehrt auf kleine und mittlere Unternehmen abgesehen. Denn hier vermuten sie – teilweise noch immer zu Recht – wenig bis keine Gegenwehr durch professionelle Schutzmaßnahmen. Gleichzeitig ist für Betrüger aus dem Internet aber auch bei kleineren Unternehmen oft viel zu holen, weshalb die Schäden häufig enorm sind. Vor allem dann, wenn nach einem Cyber-Angriff plötzlich kritische Aufgaben oder Prozesse nicht mehr fortgesetzt werden können und der Betrieb innerhalb kürzester Zeit stillsteht.

Cyber-Kriminelle: die raffinierten Tricks der Angreifer

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterscheidet Cyber-Angriffe in mehrere Kategorien. Zum einen wären da Attacken auf die Vertraulichkeit. „Hierbei handelt es sich um Angriffe, bei denen vertrauliche Daten ausspioniert werden“, weiß Dr. Wolfram Klöber, als Abteilungsdirektor der VGH auch für die Cyber-Versicherungen des größten öffentlich-rechtlichen Versicherers in Niedersachsen verantwortlich. „Solche Angriffe erfolgen häufig über Funknetze, die abgehört werden, oder durch den illegalen Zugriff auf unzureichend gelöschte Informationen, die dann wiederhergestellt werden.“

Zum anderen spielen laut BSI Angriffe auf die Integrität immer wieder eine große Rolle. Hierunter wird allgemein die Manipulation von Software und Informationen verstanden, beispielsweise durch Malware (Schadprogramme) oder Phishing-Mails, die Cyber-Kriminelle an nichtsahnende Mitarbeiter der Unternehmen versenden. Insbesondere über Malware können Daten abgegriffen und kritische Systeme im Unternehmen lahmgelegt oder beschädigt werden. In Zusammenhang mit Phishing-Mails taucht hingegen immer häufiger die „Fake President“-Masche auf, auch „CEO-Fraud“ genannt. „Bei dieser Methode geben sich Betrüger als Führungspersonen des Unternehmens aus und bringen Mitarbeiter durch das Ausnutzen ihrer Autorität dazu, sensible Daten herauszugeben oder Geld auf die Konten der Betrüger zu überweisen“, erklärt VGH-Experte Klöber.

Betriebsabläufe und Produktion bedroht

Aber auch sogenannte Angriffe auf die Verfügbarkeit sollten nicht unterschätzt werden. „Hierbei sabotiert der Angreifer gezielt ein bestimmtes Unternehmen, sodass dessen Dienstleistungs- oder Produktionsfähigkeit nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist, weil beispielsweise die Website überlastet ist oder bestimmte Kundenservices nicht mehr angeboten werden können“, sagt Wolfram Klöber.

Die häufigsten Schäden, die durch Cyber-Attacken auf kleine und mittlere Unternehmen entstehen, sind die Unterbrechung kritischer Betriebsabläufe oder der Produktion sowie die dadurch entstehenden Kosten für Aufklärung und Datenwiederherstellung, aber auch Verluste, die durch den Diebstahl unternehmenseigener Daten oder Betriebsgeheimnisse entstehen. Auch Reputationsschäden (Imageverlust) sollten nicht unterschätzt werden.

Die Mitarbeiter ins Boot holen

„Es ist immer gut, wenn sich eine bestimmte Abteilung vorrangig mit der IT-Sicherheit beschäftigt“, empfiehlt Wolfram Klöber. „Wir raten aber allen Unternehmen dazu, auch jeden einzelnen Mitarbeiter im sicheren Umgang mit den IT-Systemen zu schulen.“ Insbesondere für den Umgang mit Betrugsversuchen per E-Mail sollten Firmen ihre gesamte Belegschaft sensibilisieren. Ergänzt werden sollten die Schulungsmaßnahmen durch eine laufend aktualisierte Antiviren-Software, Firewalls und Anti-Malware-Programme. „Unternehmen sollten sicherstellen, dass kritische Daten und die gesamten Systeme in regelmäßigen Abständen, am besten täglich, gesichert werden“, rät der VGH-Experte. Einfallstore für Cyber-Kriminelle lassen sich auch schließen, indem Unternehmen regelmäßig Updates an der eingesetzten Software durchführen.

Hilfe gegen finanzielle Einbußen und Drittschäden

Wenn es trotz Schutzmaßnahmen zu Schäden durch einen Angriff kommt, kann eine Cyber-Versicherung für Firmenkunden helfen. Diese springt ein, wo das interne Krisenmanagement nicht weiterkommt. „Für den Fortbestand eines Unternehmens ist es nach einem Angriff durch Cyber-Kriminelle essenziell, dass Schäden möglichst rasch behoben werden. Auch eine fundierte Sofortbetreuung ist wichtig, um die Folgen des Angriffs eindämmen zu können“, sagt Klöber. So kann das Unternehmen vor Totalausfällen und finanziellen Einbußen bewahrt werden. Denn eine Cyber-Versicherung übernimmt nicht nur die im eigenen Unternehmen entstandenen Schäden, sondern auch mögliche Drittschäden, die durch Datenverlust oder Produktionsausfälle bei Kunden oder Zulieferern entstehen.

Neue Infoplattform der öffentlichen Versicherer: cyber-info.de

Unternehmer können oft nicht einschätzen, ob sie ausreichend gegen Cyberangriffe geschützt sind. Auf der Informationsseite des Verbandes öffentlicher Versicherer e. V. finden sie typische Schadenfälle und können ihre Sicherheit einfach und kostenlos testen: https://www.cyber-info.de/content/


Dr. Wolfram Klöber © Iris Sobotta

.     

www.vgh.de

Das VR-Lab der hannoverimpuls GmbH und der Region Hannover wird vom Land als „Digitaler Ort Niedersachsen“ ausgezeichnet

Stefan Muhle, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat heute das VR-Lab als „Digitalen Ort Niedersachsen“ ausgezeichnet. Doris Petersen, Geschäftsführerin von hannoverimpuls sowie Ulf-Birger Franz, Wirtschaftsdezernent der Region Hannover und Tobias Quebe, Geschäftsführer VentureVilla Accelerator GmbH, haben die Auszeichnung entgegengenommen. Die Initiative weist Unternehmen und Institutionen als digitale Orte aus, die sich durch ihr Engagement besonders für eine gelungene Digitalisierung in Niedersachsen verdient machen.

„Wir freuen uns sehr, über die besondere Auszeichnung des VR-Labs als Digitaler Ort Niedersachsen – das ist für uns zum einen die Bestätigung, dass wir mit der Eröffnung im Januar 2019 den richtigen Weg beschritten haben und zum anderen, dass das gemeinsame Projekt von Region Hannover, VentureVilla und hannoverimpuls dank der dort agierenden Startups erwachsen und wirklich zum digitalen Leuchtturm geworden ist. Danke an alle Beteiligten für die herausragende Innovationskraft, die durch kollaboratives Arbeiten in der virtuellen Welt täglich entsteht.“ so Doris Petersen, Geschäftsführerin hannoverimpuls.

Das VR-Lab bietet Gründungsinteressierten, Startups und jungen Unternehmen aus den Bereichen Virtual Reality und Augmented Reality alles was es braucht, um seine Technologie zu entwickeln, zu testen und marktreif zu machen. Auf 160 Quadratmetern stehen den Hoch-Technologie Startups neueste Hardware, ausgiebige VR-Testflächen, 20 Arbeitsplätze und somit ideale Bedingungen für das Arbeiten in einer der größten Communities im deutschsprachigen Raum zur Verfügung.

„Der Technologiestandort Region Hannover braucht junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die digitale Lösungsansätze für Probleme finden. Dazu ist das VR Lab bestens geeignet. Wir sind auf dem richtigen Weg, aber die Reise hat gerade erst begonnen“, sagt Wirtschaftsdezernent Ulf-Birger Franz bei der Verleihung.

„Das VR-Lab steigert nicht nur die Attraktivität des Standortes für die junge Branche, sondern sichert auch die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen. Große Firmen kooperieren immer mehr mit innovativen Startups, um von den Entwicklungen und Trends zu profitieren. Mit der Auszeichnung „Digitaler Ort Niedersachsen“ rücken wir Initiativen, Projekte, Unternehmen und Einrichtungen in den Fokus, die sich besonders für die Digitalisierung engagieren“, fasst Staatssekretär Stefan Muhle die Idee hinter dem Preis zusammen.

Um die Auszeichnung „Digitale Orte Niedersachsen“ können sich Schulen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Start-ups, kleine und mittelständische Firmen ebenso wie Industriebetriebe, Handwerksbetriebe, caritative Einrichtungen und andere Institutionen bei der Digitalagentur Niedersachsen bewerben. Es handelt sich um eine Auszeichnung, die das außergewöhnliche Engagement für das Gelingen der Digitalisierung im jeweiligen Bereich herausstellt. Die Ausgezeichneten verpflichten sich im Gegenzug, andere Menschen und Institutionen über ihren Weg zur fortschreitenden Digitalisierung zu informieren.

Wer aus Schweden nach Niedersachsen einreist, muss in Quarantäne

Personen, die nach einem Aufenthalt in Schweden zurück an ihren Wohnort in Niedersachsen kommen, müssen sich jetzt in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies teilte das  Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heute (Sonntag) mit. Schweden hat die für die Regelung maßgebliche sogenannte Inzidenz von 50 infizierten Personen pro 100.000 Einwohner am Wochenende überschritten.

Die Quarantäne wird in § 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus geregelt. Dementsprechend müssen sich aus Schweden einreisende Personen unverzüglich in die eigene Wohnung oder an den gewöhnlichen Aufenthaltsort begeben. Zudem sind sie verpflichtet, sofort das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Abhängig vom Gesundheitszustand legt das Gesundheitsamt dann die Regeln für die Quarantäne fest. Zwingend geboten ist ein Zuhausebleiben für 14 Tage. Einkäufe und selbst kurze Aktivitäten an Orten, wo sich andere Menschen aufhalten, müssen unterbleiben. Die Auflagen des Gesundheitsamtes sind bindend.

Mehr zum Thema Quarantäne finden Sie hier: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-quarantane-187498.html

Die aktuellen Inzidenzen für Europa finden Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html?nn=13490888