• Ombudsmänner bestätigen Einschätzung der Verbraucherzentrale
• Raiffeisen-Volksbank eG Aurich und VR-Bank eG Osnabrücker Nordland nehmen vorzeitige Kündigungen der Bonuspläne trotz Schlichtungsvorschlag nicht zurück
• Betroffenen Bankkunden bleibt nur die gerichtliche Klärung
Weder die Raiffeisen-Volksbank eG Aurich noch die VR-Bank eG Osnabrücker Nordland nehmen die Schlichtungsvorschläge der Ombudsmänner an.