Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 30.11.23 festgestellt, dass die Absperrung eines Gebäudekomplexes mit einem Zaun und dessen Absicherung durch die Polizei im Wege der Amtshilfe rechtswidrig gewesen sind (4 A 212/20).
Die Stadt Göttingen hatte am 18. Juni 2020, befristet bis zum 25.