Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat mit Urteil vom 27.11.2019 eine Klage der Göttinger Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Städteentwicklung -GWG- in einem Subventionsstreit gegen die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank – abgewiesen (1 A 71/16).
Im Jahr 2007 erhielt die GWG, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Göttingen ist, für das Projekt „LMC Logistik- und Mobilitätscluster Göttingen/Südniedersachsen“ eine Förderung in Höhe von 240.000 EUR aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung von der NBank.